Im folgenden dargestellten Rechtsstreit hatten die österreichischen Gerichte zu beurteilen, wann eine bestimmte medizinische Behandlung, nach deutschem Recht, als „medizinisch notwendig“ einzustufen ist und daher die Kosten dafür von der Krankenversicherung zu tragen sind, auch wenn es eine unter Umständen billigere Alternative zur vom Patienten gewählten Behandlung gegeben hätte.
Die Ausgangssituation
Eine deutsche Staatsbürgerin, welche seit Jahren mit Ihrem Ehegatten, ebenfalls deutscher Staatsbürger, in Österreich lebt, musste sich einen im rechten Unterkiefer befindlichen, verlagerten, jedoch noch nicht durchgebrochenen Weisheitszahn operativ entfernen lassen.
[Inhalt ist gesperrt]
Entschuldigung, der komplette Inhalt ist nur für Mitglieder sichtbar!
LOGIN FÜR MITGLIEDER – BITTE HIER KLICKEN >>