Zahlreiche Zuschriften aus dem Kreise der IVVA-Newsletter-Leser informieren uns regelmäßig darüber, wie einige Versicherungen auf Kündigungen reagieren. Einerseits wird immer wieder das blockierende Vorgehen mancher Versicherer beim Kündigungsversuch aufgezeigt. Siehe unseren Beitrag „Meine Kunden gehören mir“. Zum Nachlesen hier klicken…
Ebenfalls ein Dauerbrenner sind Beschwerden zum Thema „Dauerrabatt“. Wie also einige Versicherer im Kündigungsfall mit dem Prämiennachlass aufgrund einer langen Vertragsdauer umgehen. Die kritische Frage beim Dauerrabatt ist, ob der Rückforderungsanspruch der Versicherung bei vorzeitiger Auflösung des Vertrages durch den Versicherungsnehmer gerechtfertigt ist oder nicht.
Hier hat der OGH im Jahre 2010 mit seinem Urteil 7 Ob 266/09g (zum Urteil kommen Sie hier…) Aufsehen erregt und eine konsumentenfreundliche Position eingenommen.
Zum Nachlesen empfehlen wir auch unseren Beitrag zum Thema: „Dauerrabatt – Ein Relikt aus dem vorigen Jahrhundert“) – hier klicken...
Im Frühjahr berichteten wir über weitere Urteile mit Schwerpunkt Dauerrabatt. Konkret hatte damals der OGH die „Ausspannungsklauseln“ der Wiener Städtischen verurteilt. Und das Oberlandesgericht hatte die „ergänzende Vertragsauslegung“ – wie also die Allianz auf das Verbot der Dauerrabatt-Regelung reagierte – als illegal eingestuft. (hier zum Nachlesen klicken….)
Worum ging es im oben erwähnten Allianz-Prozess und was hat der OGH aktuell entschieden?
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