Obmann Salek zu künftigen Aufgaben (NL 10/15)

Foto Obmann Salek Peter_2IVVA: Stimmt es, dass Sie jetzt ihre gesamte Kammertätigkeit beendet haben?

Obmann Salek: Ja, am 12.6. – mit der Konstituierung des neuen Bundesgremiums – ist meine Aufgabe als Bundesobmann in der WKO beendet. Es wurde Zeit, jüngeren und noch aktiven Kollegen Platz zu machen. Ich war bereits seit 1997 als Bezirksvertrauensmann und seit 2000 als Landesobmann NÖ und Bundesobmann für den Berufstand der VA tätig. Eine ehrenvolle und umfassende Aufgabe die ich gerne ausgeübt habe.

IVVA: Dann wäre doch jetzt ein guter Zeitpunkt, um Bilanz zu ziehen: Was hat sich in dieser doch langen Zeit Wesentliches getan?

Obmann Salek: Es gab am Anfang einen interessanten Lernprozess. Musste ich doch feststellen, dass unser Berufstand ohne jede rechtliche Absicherung Versicherungen vermitteln durfte. Die Versicherungswirtschaft (VVO) hat es bestens verstanden, die Gesetzgebung zu überzeugen, dass hierfür kein wesentlicher Bedarf besteht. Das war damals leicht möglich, da wir bis im Jahr 2000 keine eigene Standesvertretung in den Kammern hatten. Kurioserweise wurden wir bis dahin in der Kammer von den Maklern vertreten. Die versucht haben, den Mehrfachagenten zu beseitigen. Soweit zum Thema Vertretung unserer Interessen in der Kammer.

IVVA: Wie und wann konnten Sie diesen Umstand beseitigen?

Obmann Salek: Hier haben uns dann doch die Makler geholfen, weil auch sie kein gemeinsames Gremium mehr haben wollten. Das hat dazu geführt, dass Makler und Agenten getrennte Wege gehen durften. Damit wurden wir in die Lage versetzt, endlich unsere Anliegen selbst vertreten zu können. Unseren ersten Erfolg konnten wir 2005 verbuchen. Damals wurden wir – nach vielen Jahrzehnten Ausschluss – endlich ins Handelsvertretergesetz (HVertrG) mit eigenen Paragraphen aufgenommen. Die Gerichte hatten den Mangel eines Gesetzes erkannt und für uns Agenten in Rechtsfragen das HVertrG analog angewendet. Damals hat uns der Wirtschaftsbund das erste und letzte Mal unterstützt.

IVVA: Sie waren doch ein Funktionär des Wirtschaftsbundes?

Obmann Salek: Korrekt. Ich habe seit dem Jahr 2000 immer auf der Liste des WB kandidiert. Doch seit dem Wechsel des Generalsekretärs und der Direktorin im Wirtschaftsbund hat es keine Unterstützung mehr von Bundesseite gegeben. Selbst in der WKO wurden wir blockiert. Denn ohne Interessenausgleich gibt es in der WKO keine Bewegung. Alles was wir in den letzten Jahren für unseren Berufstand erreichen konnten, haben wir durch direkte Kontakte zu Ministerien und Abgeordnete bewerkstelligen müssen.

IVVA: Aber es gab doch einen einstimmigen Beschluss im Wirtschaftsparlament zur Abschaffung der Provisionsverzichtsklausel?

Obmann Salek: Das ist richtig. Aber die Initiative dazu kam nicht aus dem WB. Sondern der RFW hat im Juni 2009 einen Antrag im Wirtschaftsparlament (WP) der WKO eingebracht. Inhalt: Man möge doch die Provisionsweiterzahlung für Agenten im HVertrG zwingend gestalten. Der Antrag wurde dann einstimmig beschlossen. Aber man bemerke, der RFW hat diese Initiative gestartet und nicht der WB!

IVVA: Wieso musste der Prozessweg beschritten werden, wenn es diesen einstimmigen Beschluss zur Abschaffung der Provisionsverzichtsklauseln gab?

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