Nutzen Sie schon HORA, um Risken zu identifizieren? (NL 26b/25)

Werner Panhauser, Vorstand Helvetia, Foto beigestellt

Im 1. Teil erfuhren wir von Werner Panhauser, Vorstand der Helvetia, wie es im Vorjahr ergangen ist und wie sich die Versicherung auf DORA vorbereitet hat und was das für die Zusammenarbeit zwischen Vermittler und Versicherer bedeutet. Braucht es etwa neue Agenturverträge? Auch der Einsatz von Künstlicher Intelligenz kam zur Sprache. Zum Nachlesen hier klicken…

Im heutigen 2. Teil erfahren wir mehr über neue Produkte und Dienstleistungen. U.a. erfahren wir, dass auch moderne Risiken abgedeckt werden können. Und wie man HORA nutzen kann, um Risiken zu identifizieren. Die gesetzliche Weiterbildungspflicht kam ebenso zur Sprache wie auch NATKAT.

IVVA: Verlassen wir den schwierigen juristischen und technischen Bereich und kommen wir zu einfacheren Inhalten: Gibt es neue Produkte oder Konditionen, über die wir berichten können?

Panhauser: Ja, mit Juni 2025 haben wir einen umfassenden Relaunch unserer Haushalts- und Eigenheimversicherung umgesetzt. In der Haushaltsversicherung bieten wir nun unter anderem grobe Fahrlässigkeit bis zur Versicherungssumme, eine Pauschalversicherungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden bis 7 Millionen Euro sowie erhöhte Haftungsgrenzen bei Einbruchdiebstahl – etwa für Geld, Schmuck und Edelsteine bis 32.000 Euro, davon freiliegend bis 7.000 Euro. Auch moderne Risiken wie Einbruch in Schlüsselsafes mit Zahlenkombination oder elektronische Türschlösser sind bis zur Versicherungssumme abgedeckt. Fahrräder sind bis 5.000 Euro versichert, ebenso wie Krankenfahrstühle, Gehhilfen oder Kinderwagen bei einfachem Diebstahl – auch hier mit einem Sublimit bis 5.000 Euro.

Zusätzlich haben wir neue Zusatzpakete eingeführt: Das Aktivpaket versichert nun auch Fahrräder und E-Bikes, und im Paket „Wellness & Garten“ wurden zahlreiche Leistungen aktualisiert.

IVVA: Und gibt es auch neue Produkte für’s Eigenheim?

Panhauser: Auch im Bereich Eigenheim haben wir Highlights umgesetzt.

Versichert sind nun etwa Sachen im Freien auf dem Grundstück – wie Outdoorkitchen und Griller – bis 8.000 Euro. Hangsicherungskosten nach einem Erdrutsch sind im Rahmen der Nebenkosten bis 10.000 Euro gedeckt. Optische Schäden sind bis 7.500 Euro versichert, Dichtungsschäden an Wasserleitungen innerhalb des Grundstücks bis 5.000 Euro. Auch Suchkosten ohne konkretes Schadenereignis sind abgedeckt – je nach Tarif bis 1.000 Euro. Neu sind auch Zusatzpakete wie der MultiRisk-Baustein, ein spezielles Pool-Paket, ein Update für Nebengebäude in der Eigenheimversicherung sowie die Helvetia-Unwetterwarnung in Kooperation mit UBIMET. Außerdem haben wir eine HORA-Anbindung an unser System TIM integriert.

IVVA: Verraten Sie unseren Lesern, wer oder was sich hinter HORA versteckt?

Panhauser: Natürlich. HORA steht für „Natural Hazard Overview & Risk Assessment Austria“. Das ist ein österreichisches Risikoinformationssystem, das geografisch aufzeigt, wie stark bestimmte Regionen von Naturgefahren wie Hochwasser, Erdbeben oder Sturm betroffen sind. Leider haben uns die letzten Jahre gezeigt, dass die Naturgefahren zunehmen, denken Sie nur an die Überschwemmungskatastrophe im September des Vorjahres.

IVVA: Was macht die HORA-Anbindung? Wozu braucht der Vermittler das?

Panhauser: Mit der Echtzeit-Anbindung an HORA kann der Vermittler automatisch die Risikozone eines Gebäudes oder Grundstücks ermitteln. Damit präzisere Prämienberechnungen und maßgeschneiderte Angebote machen, die Entschädigungssummen für Naturkatastrophen gezielt anpassen, je nach Gefährdungslage. Und den Helvetia-Kunden bieten wir den kostenlosen Unwetter-Warndienst von unserem Partner UBIMETan.

IVVA: Auch vor den kürzlichen Hagel-Unwetter hätten Helvetia-Kunden hätte UBIMET verlässlich gewarnt?

Panhauser: Genau. Damit werden unsere Kunden über bevorstehende Starkwetterereignisse gewarnt, ohne zusätzliche Kosten. Das Ziel von Helvetia ist: Kunden besser vor Naturgefahren zu schützen und gleichzeitig eine faire, risikobasierte Versicherungslösung anzubieten.

 


Nächste Woche
erfahren wir mehr über die gesetzliche Weiterbildungspflicht und wie HELVETIA, aber auch wie Vermittler mit dem Thema NATKAT umgehen sollten.

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