Anmerkung zum Nürnberger IDD- und DSGVO-Zusatzvertrag

Nürnberger hat einen neuen Zusatz-Vertrag zur Regelung von IDD und DSGVO ausgesandt, der vorbildlich  und besonders kurz und bündig ist. Die Sprache ist für „Eingelesene“ auch erfreulicherweise gut verständlich gewählt.

Besonders – positiv – auffällig ist, dass die Nürnberger die DSGVO richtig umsetzt und zu Recht erkannt hat, dass Agent keine Angestellten sondern Unternehmer sind.
Es gibt nur einen Punkt im ganzen Vertrag, wo man eine kleine Ergänzung anbringen sollte („Agent als Hersteller“), um Klarheit zu bekommen. Details unten.

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