Gesetzwidriger, seltsamer GraWe-Vertrag für Ausschließlichkeits-Agenten!
Feiern Knebelverträge ihre Auferstehung?
Eigentlich wollten wir in unserem nächsten Newsletter die GraWe dafür loben, dass sie auf die IVVA Kritik reagiert habe und im aktualisierten Agenturvertrag 2 der von uns kritisierten Passagen tatsächlich abgeändert (und damit für Agenten akzeptabler gemacht) hatte. Zum Nachlesen der Beurteilung des ersten Agenturvertrags kommen Sie hier…
Doch leider mussten wir feststellen, dass obiger Vertrag „nur“ für Mehrfach-Agenten gilt und es einen anderen für Mehrfach-Agenten gibt (in dem die positiven Verbesserungen NICHT VORKOMMEN und sogar eine weitere, gesetzwidrige Bestimmung beim Punkt PROVISIONEN aufscheint.
Ein Vertrag, der zu GRAVIERENDEN NACHTEILEN für Ausschließlichkeitsagenten führt.
Für den Fall, dass die Verantwortlichen der GraWe von dieser gesetzwidrigen und grob benachteiligenden Umsetzung nichts wissen, möchten wir diese zur Änderung aufzufordern.
Wir fragen uns:
- Wie kann man zulassen, dass so ein Vertrag mit einer dem Handelsvertretergesetz widersprechenden Bestimmung das Haus verlässt?
- Wie kann man zulassen, dass GraWe Ausschließlichkeitsagenten wesentlich schlechter behandelt als alle anderen?
Anstatt jene Personen gut oder besser zu behandeln, die am stärksten und loyalsten dem Haus verbunden sind, werden Sie grob schlechter behandelt. Glaubt man, dass man sich das bei ihnen erlauben kann, weil sie scheinbar keine Alternative haben?
Wenn man Dienstherr sein möchte und genaue Pflichten vorschreiben will, dann soll man die heutigen Ausschließlichkeitsagenten anstellen und ihnen ein Gehalt zahlen, dann kann man auch die Rechte eines Dienstherren ausüben. Man soll und darf aber nicht hergehen, selbstständige Unternehmer durch solche Verträge zu knebeln versuchen. Hofft man darauf, dass die Verträge im Vertrauen auf einen seriösen Partner ziemlich „ungschaut“ akzeptiert? Auf jeden Fall werden die wenigsten Empfänger dieses Vertrags einen Anwalt zur Beurteilung beauftragt haben.
Wir können nur raten, diesen Vertrag nicht zu unterschreiben und
Verbesserungen in allen kritisierten Punkten einzufordern.
Details zu den einzelnen Punkten samt Argumentationshinweisen und Kommentaren von Mag. Stephan Novotny (Spezialanwalt für Versicherungsrecht) finden Sie unten anbei.
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