Seit 1.4. gilt die neue Home-Office-Regelung. Wir haben zahlreiche Unterlagen studiert (WKO, AK, Steuerberater, diverse Medien) und für Sie das Wichtigste zusammengefasst, damit Sie sich gut vorbereiten können.
Im ersten Teil des Praxis-Beitrags haben wir folgende Fragen beantwortet:
> Gibt es einen Anspruch oder Pflicht zum Arbeiten im Homeoffice?
> Gilt das Kaffeehaus oder nur die eigene Wohnung als Homeoffice?
> Gelten alle Unfälle als Arbeitsunfälle?
> Darf ich zum Arzt, Einkaufen gehen? Welche Arbeitszeiten gelten im Homeoffice?
> Braucht es eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer und, falls Ja, muss sie schriftlich sein?
Die Antworten finden Sie hier…
Heute beantworten wir folgende Fragen:
> Welche (digitalen) Arbeitsmittel muss das Unternehmen bereitstellen?
> Wie sieht es mit Büromöbel aus?
> Wer haftet für Schäden an Geräten?
> Wer trägt Kosten (für Internet, Telefon, Strom, etc.)?
> Darf der Arbeitgeber das Homeoffice überwachen?
> Darf der Chef oder Arbeits-Inspektor die Wohnung kontrollieren?
Diese Fragen sehen wir uns heute mit RA Mag. Stephan Novotny näher an.
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