Da sich auf der Tagesordnung für die Nationalrats-Sitzungen am 27. und 28. 4. unter Punkt 21 und 22 die Anträge 1489/A und 967/A zum Handelsvertretergesetz (HVertrG) befinden, haben wir einen neuerlichen Appell an die Abgeordneten gerichtet.
Darin baten wir nochmals eingehend, den Antrag 1489/A NICHT zu beschließen. Dieser Antrag mit nur 50% Folgeprovision benachteiligt den Berufstand der Versicherungsagenten in massiver Form. Und entspricht auch nicht dem Urteil des OGH (3Ob138/14m) der bzgl. der Folgeprovision ausführt, dass diese immer „als größter Teil bzw. als überwiegenden Anteil“ zu sehen ist.
Eine Alternative wäre der Antrag 967/A, dieser entspricht eher einer neutralen Regelung im Sinne des OGH Urteils und der Rechtssicherheit des Berufstandes der Versicherungsagenten. Belässt er doch die Möglichkeit der Verhandlung!
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