Nachfolge bzw. Agentur-Neustart durch Angestellte. Wie vorgehen? (NL 16/24)

Foto Mag. Novotny_Stephan Huger

Neben Fragen zum Agenturvertrag („Was bedeutet das? Was steht mir zu?“) steht seit Jahren die Frage ganz weit oben: Wie stelle ich es an, einen geeigneten Nachfolger zu finden.

Und in den letzten Monaten mehren sich die Anfragen von Versicherungsangestellten, die offensichtlich den Start in die Selbstständigkeit planen. Teilweise wird das auch durch so manches Versicherungshaus „gefördert“, weil das der Wunsch der betreffenden Personen sein soll. Oder steht vielleicht doch eher die Fixkosten-Einsparung auf Versicherungsseite im Vordergrund? Oder ist es der Personalmangel von bestehenden Vermittlerbetrieben, der zu derartiger Personalsuche führt?
Egal. Die Anfragen häufen sich. Wir haben daher einige Überlegungen zu diesem Themenbereich für Sie praxisnah zusammengefasst. Um überlegen zu können, wie man dabei am besten vorgeht.

Im folgenden Beitrag wollen wir einmal aus der Sicht des „Alt-Agenten“ und einmal aus der Sicht des „Neu-Agenten“ grundsätzliche Überlegungen anstellen, auf Problembereiche hinweisen und Tipps geben, wie man das vielleicht lösen könnte.

Tipp zum Start: Auch wenn Sie sich gut mit der Materie vertraut fühlen: Denken Sie daran die Hilfe von Experten zu Rate ziehen, bevor Sie final etwas entscheiden oder sogar unterschreiben. So wie etwa der Kauf einer Eigentums-Wohnung wohl das größte Geschäft ist, das die meisten Privaten abschließen, so sollte man den Schritt in die Selbstständigkeit (eventuell mit Ankauf von Beständen) bzw. den Verkauf eines Unternehmens sehen: Fehler, die man hier macht, können teuer zu stehen kommen und bereut man wohl ein (Arbeits-) Leben lang.
Daher kontaktieren Sie einen für den Versicherungsbereich zuständigen Juristen, einen Steuerberater, der bereits solche Projekte abgewickelt hat, etc. Lassen Sie Vertragsentwürfe auf Tauglichkeit und Fallen überprüfen, Zahlen und Pläne kritisch hinterfragen, etc.

Wichtig: Es müssen Experten sein, die mit unserer Branche täglich zu tun haben, da es gilt, klare, rechtssichere Regelungen zu treffen, mit der etwa die künftige Haftung, Datenschutz-Probleme, etc. geregelt werden sollten. Dieses Geld ist sicherlich gut investiert. Und dieser Rat gilt sowohl für den Verkäufer der Agentur, als auch den Käufer von Beständen!

Tipp: Egal, ob Sie Nachfolger oder Bestände für den Start einer Agentur suchen: Das alles braucht Zeit. Investieren Sie diese!
Für diese Fälle empfiehlt es sich die IVVA Börse zu nutzen. Dort kann man gezielt nach Mitarbeitern, Partnern und eben auch Nachfolgern bzw. Beständen suchen. Man stellt dazu sein Unternehmen (Anzahl Kunden, Umsatz, usw.) bzw. seine Wünsche vor und dieses Inserat wird dann via IVVA Börse ausgelobt. Für IVVA-Mitglieder sogar kostenlos. Zur IVVA Börse kommen Sie hier…


A) Schauen wir uns zunächst die Situation eines Agenten an, der einen Nachfolger sucht

Dazu haben wir schon mit dem auf Versicherungsrecht spezialisierten Rechtsanwalt Mag. Stephan Novotny sehr ausführliche Beiträge erstellt, die sich mit den folgenden Praxis-Fragen beschäftigen:

a) Welche Ansprüche habe ich bei Uralt-Agentur-Verträgen: Folgeprovision, Ausgleichsanspruch, gar nichts?

b) Darf ich meinen Nachfolger bestimmen, meine Agentur verkaufen? Darf man Kundenbestände – nach DSGVO – so einfach transferieren?

c) Was ist beim Agenturverkauf zu beachten? Was sollte im Übergabe-Vertrag geregelt sein? Haftungsrisiko ausschalten? Wie bestimmt man den Wert einer Agentur? Was sind realistische Ablösesummen? Was sagt der Steuerberater? Ist ein kompletter Verkauf sinnvoll oder sollte man eine Zeitlang verpachten?

d) Wem gehört mein Kundenstock? Warum ist es entscheidend, ob die Versicherung den Agenten als DatenVERANTWORTLICHEN und nicht als AuftragsVERARBEITER einstuft (und das via Zusatzvertrag zum Agenturvertrag auch so definiert hat)? Je nach vertraglicher Situation kann es sein, dass Sie beim Versuch einen Nachfolger zu finden, die Agentur zu verkaufen, schlechte Karten haben und ganz auf das Wohlwollen des Versicherers angewiesen sind.

 

Die folgenden beiden Beiträge können wir allen nur ans Herz legen, da wir dort die relevanten, juristischen Fragen andiskutieren und mit den dazu gehörenden gesetzlichen Regelungen versehen haben. Aber diese sind immer mit einem Fachmann auf den jeweiligen Einzelfall anzuwenden und abzuklären.

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