Heute können wir über einen großen Erfolg für die Agentenschaft berichten. Allianz akzeptierte eine Zahlung, die 70 % der Folgeprovision bis zu Laufzeitsende entspricht, um das Verfahren, das bis zum OGH führte, abzuschließen.
Möge diese Entscheidung Vorbild für künftige Lösungen werden.
Über die gegen die Allianz ergangene OGH-Entscheidung zu Folgeprovisionen hatten wir bereits berichtet. Hier können Sie den Weg durch alle Instanzen nachverfolgen (mit allen Urteilen):
> Prozess gegen Allianz wegen Sittenwidrigkeit startet
> Erstes Urteil: Sittenwidrigkeit der Provisionsverzichtsklausel
> Allianz Musterprozess: Wie eine Versicherung nicht reagieren sollte!
> Allianz prozessiert weiter
> 2. Urteil: Weiterer Erfolg gegen Allianz
> Provisionsverzichtsklausel: Wie geht es weiter?
> OGH-Urteil: Sittenwidrigkeit der Provsionsverzichtsklausel
> Worauf achten nach OGH-Provisionsurteil?
> Allianz: Endlich faire Agenturverträge
Doch nun wurde auch das zugrunde liegende Musterverfahren mit einem für die Agentenschaft durchaus erfreulichen Ergebnis beendet. Alle Details dazu in einem Gastkommentar von Dr. Gustav Breiter!
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