Der Vertrag ist für Mehrfachagenten ausgelegt und enthält ein umfangreiches, aber klares Regelwerk für Abschluss- und Folgeprovisionen. Leider findet man unter Punkt XI „Rechtsfolgen bei Beendigung des Vertrages“ eine Bestimmung, die bei Kündigung durch den Agenten ohne wichtigem Grund oder begründeten Anlass zum Provisionsverlust führt.
Schade, dass sich Merkur von alten und nicht mehr zeitgemäßen Regelungen noch nicht lösen kann.
Erfreulich ist, dass wir auch schon Agenturverträge der MERKUR ohne Provisionsverzicht gesehen haben!!!
Das IVVA-Team
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