Gestern, am 28. April, rechtzeitig zum Tag der Arbeit, wurde im Nationalrat von SPÖ, ÖVP und GRÜNE eine Änderung im Handelsvertretergesetz (HVertrG) beschlossen. Eine Änderung, die den Berufstand der Versicherungsagenten massiv benachteiligt.
Mit dieser Änderung wurde den einseitigen Wünschen des Versicherungsverbandes voll entsprochen. Eingebracht wurde der Antrag von den „Unternehmervertretern“ Peter Haubner Generalsekretär des Wirtschaftsbundes (ÖVP) und Dr. Christoph Matznetter Präsident des Sozialdemokratischen Wirtschaftsverbands (SPÖ).
Zur Erinnerung: Der OGH sprach in seinem aufsehenerregenden Urteil davon, dass die Folgeprovision der „größte Teil“ bzw. als „der überwiegende Teil“ sein müsse. Und diese mit dem Abschluss verdient wurde. Die nun beschlossene Novelle bewirkt, dass wir nur noch 50 % der bereits verdienten Provision erhalten werden.
Die großen Versicherungshäuser sagen DANKE.
Dem OGH-Urteil wird damit nicht entsprochen. Denn: 50% sind nicht überwiegend!
Eine Ungerechtigkeit die seinesgleichen sucht!
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