Mag. Novotny zu Offenlegungspflichten: CSRD in der nachhaltigen Unternehmensberichterstattung (NL 11/25)

RA Mag. Stephan Novotny, Foto: Stephan Huger
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Ab 2025 treten umfassende Berichtspflichten in Kraft, um den Zielen des European Green Deals gerecht zu werden. Für eine erfolgreiche Transformation hin zu mehr Nachhaltigkeit sind auf Unternehmens- sowie Produktebene eine Reihe von Regelungen notwendig. Um ökologische und soziale Faktoren mit Geschäftstätigkeit in Einklang zu bringen, ist es einerseits wichtig, Nachhaltigkeit klar zu definieren und entsprechende Finanzparameter zu schaffen – wie es die Taxonomie-Verordnung vorsieht. Andererseits muss festgelegt werden, wie auf Unternehmensebene berichtet wird, worauf die Sustainability Reporting Standards (ESRS) abzielen. Schließlich bedarf es einer Ausführung, was konkret zu berichten ist. An dieser Stelle kommt die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ins Spiel.

Was das alles bedeutet und wer betroffen ist, erfahren wir von RA Mag. Stephan Novotny unten anbei. 

Hier folgt der Beitrag von RA Mag. Novotny:

Die Rolle der CSRD in der nachhaltigen Unternehmensberichterstattung

 

Geschichte und Allgemeines

Ab 2025 treten umfassende Berichtspflichten in Kraft, um den Zielen des European Green Deals gerecht zu werden. Für eine erfolgreiche Transformation hin zu mehr Nachhaltigkeit sind auf Unternehmens- sowie Produktebene eine Reihe von Regelungen notwendig. Um ökologische und soziale Faktoren mit Geschäftstätigkeit in Einklang zu bringen, ist es einerseits wichtig, Nachhaltigkeit klar zu definieren und entsprechende Finanzparameter zu schaffen – wie es die Taxonomie-Verordnung vorsieht. Andererseits muss festgelegt werden, wie auf Unternehmensebene berichtet wird, worauf die Sustainability Reporting Standards (ESRS) abzielen. Schließlich bedarf es einer Ausführung, was konkret zu berichten ist. An dieser Stelle kommt die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ins Spiel.

Die CSRD ersetzt die bestehende Richtlinie zur nichtfinanziellen Berichterstattung (NFRD) und geht in vielerlei Hinsicht über die bisherigen Bestimmungen hinaus. Die Berichtspflicht, welche stufenweise umgesetzt werden soll, umfasst unter anderem Umwelt-, Sozial-, Menschenrechts- sowie Governance-Faktoren, die alle in einem separaten Abschnitt des Lageberichts festgehalten werden müssen.

Offenlegungspflichten – wer ist betroffen und was ist umfasst

Die erste Nachhaltigkeitsberichterstattung erfolgt 2025 und betrifft zunächst nur jene Unternehmen, die bereits der NFRD unterliegen. Im nächsten Schritt werden ab 2026 auch große Unternehmen inkludiert, auf die die NFRD bislang nicht anwendbar war. Zu einem späteren Zeitpunkt werden auch gelistete KMU sowie Unternehmen auf Drittländern in die Berichtspflicht einbezogen. Da die Pflicht zur Offenlegung im Rahmen der CSRD jedoch auch Informationen entlang der Wertschöpfungskette verlangt, kann es zu einer indirekten Betroffenheit schon vor der eigentlichen Berichtspflicht kommen.

Die Themen der Offenlegungen beinhalten einerseits Umweltrisiken wie den CO2-Emissionen und Energie- und Wasserverbrauch. Andererseits sind auch soziale Risiken wie Menschenrechte und gesellschaftliches Engagement umfasst. Darüber hinaus gilt es auch über Inklusion, Anti-Diskriminierung, Korruptionsbekämpfung und Transparenz zu berichten.

Prinzip der doppelten Wesentlichkeit

Das Prinzip der doppelten Wesentlichkeit hilft dabei zu entscheiden, ob ein bestimmter Nachhaltigkeitsaspekt in den Nachhaltigkeitsbericht eines Unternehmens aufgenommen werden sollte. Nachhaltigkeit wird hierbei aus zwei Perspektiven betrachtet: der Outside-in- und der Inside-out-Perspektive. Dieses Prinzip ist wichtig, damit die Berichterstattung nicht einseitig ausfällt.

Bei der Outside-in-Perspektive geht es um die finanzielle Wesentlichkeit externer Faktoren für das Unternehmen. Es werden die Auswirkungen von externen Nachhaltigkeitsfaktoren auf das Unternehmen betrachtet, insbesondere jene, die die künftige Rentabilität beeinflussen können.

Die Inside-out-Perspektive hingegen fokussiert die Umwelt- und soziale Wesentlichkeit und beleuchtet die externen Auswirkungen der unternehmerischen Tätigkeiten auf die Gesellschaft und die Umwelt. Unternehmen müssen hier die Folgen ihres Handelns auf die Umwelt, die Gesellschaft und die Menschenrechte berücksichtigen.

 

Fazit und Ausblick

Die CSRD ist ein wichtiger Baustein auf Unternehmensebene bei der Transformation hin zur Nachhaltigkeit, da sie die nichtfinanzielle Nachhaltigkeitsberichterstattung standardisiert und den Kreis an Unternehmen, welche von der Berichtspflicht betroffen sind, erweitert. Für die europäische Wirtschaft und Gesellschaft bietet sie eine Chance, von der Standardisierung, Nachhaltigkeit und langfristiger Stabilität zu profitieren.

 

RA Mag. Stephan Novotny, Foto: Stephan Huger
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RA Mag. Stephan Novotny

1010 Wien, Landesgerichtsstraße 16/12

kanzlei@ra-novotny.at

https://www.ra-novotny.at/

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