Mag. Novotny: Wozu stimmen Sie zu bei Nutzung bei Nutzung von ChatGPD und sonstiger KI? (NL 12/25)

RA Mag. Stephan Novotny, Foto: Stephan Huger
RA Mag. Stephan Novotny, Foto: Stephan Huger

Wir versuchten in unseren bisherigen KI-Beiträge Problembewusstsein dafür zu schaffen, dass man KI-Anwendungen (wie etwa ChatGPD von Open AI, Copilot von Microsoft, Übersetzungs-Tools, etc.) nicht „ungschaut“ im Unternehmen einsetzen darf. Da gibt es Datenschutz-, aber auch Urheberrechtsprobleme, bedenkliche Haftungsszenarien, einiges ist definitiv verboten, für anderes muss man seine Mitarbeiter schulen etc.

Aber viele Marktteilnehmer wissen noch nicht wirklich, was man mit KI tun kann und warum so ein „großes Grieß“ um künstliche Intelligenz gemacht wird.
Einige der Fragen haben wir in unseren bisherigen Beiträgen von RA Mag. Novotny zur KI schon erklärt, diese können Sie hier nachlesen: https://ivva.at/ki-einiges-bereits-verboten-fuer-rest-ist-schulung-noetig-nl-7b-25/
bzw. hier: https://ivva.at/ki-beruflich-nur-noch-nutzen-wenn-man-kompetent-genug-ist-nl-3-25/
und hier:  https://ivva.at/mag-novotny-praktischer-ki-einsatz-in-der-versicherungsvermittlung-nl-10-25/

Heute wollen wir uns näher ansehen, was im Hintergrund passiert, wenn Sie eine KI-Anwendung nutzen und warum das datenschutz-, urheberrechtlich bedenklich sein kann. Wohl zumeist auch ist.

Daher baten wir Mag. Novotny uns zu erklären, was das juristisch bedeutet und wie man sich möglichst gut „absichern“ kann. Denn auch wenn heute noch nicht Jedermann damit arbeitet, es ist nur eine Frage der Zeit, dass das passiert.
ACHTUNG: Ein immer größer werdendes Problem ist, wenn Mitarbeiter – ohne Schulung und ohne Zustimmung des Unternehmens – KI-Anwendung selbstständig in der Firma nutzen, nur um rascher die Arbeit erledigen zu können (und da beziehen wir uns nicht auf die Richtigkeit der Arbeit – das schauen wir uns bei anderer Gelegenheit näher an – „Schlagwort: halluzinierende KI“).

Zum Beitrag von Mag. Novotny kommen Sie unten anbei.

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