Mag. Novotny: Neues Gesetz zum Thema Auf- und Abrunden (NL 13/25)

RA Mag. Stephan Novotny, Foto: Stephan Huger
RA Mag. Stephan Novotny, Foto: Stephan Huger

Ein Mitglied wandte sich mit der Frage an uns, ob es nicht so sei, dass man bei den Kommastellen bis 4 ABRUNDEN und ab 5, 6, 7 AUFUNDEN müsse.

Konkreter Anlass:

Ein zu versicherndes Auto hat 110,10 KW. Der Versicherer rundete auf 111 KW auf, womit sich die Motorsteuer um 10 € erhöhen würde (im Vergleich zu 110 KW).
Daher wäre das bisherige Prinzip – wann ist auf- und wann ist abzurunden – für den Kunden günstiger.

Der Vermittler erinnerte sich an ein OGH-Urteil, das besagt, dass eine Klausel, die immer nur eine Aufrundung und keine Abrundung vorsieht, dem Konsumentenschutzgesetz widerspricht. Und bat um Klärung. Dazu befragten wir den auf Daten- und Versicherungsrecht spezialisierten Anwalt Mag. Stephan Novotny.

Seine Antwort finden Sie unten anbei.

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