Mag.a Eder (ARAG) über Cyber-Bedrohungen, DSGVO und IDD Weiterbildung (NL 16b/22)

Mag.a Birgit Eder, Hauptbevollmächtigte ARAG SE, Foto ARAG

Interview mit Mag.a Birgit Eder,
Hauptbevollmächtigte der ARAG SE, Direktion für Österreich

Im 1. Teil unseres heurigen Interview erfuhren wir u.a. wie ARAG durch die Corona-Krise gekommen ist, wie sich die Monate der Pandemie auf die Erreichbarkeit auswirkte und was alles unternommen wurde, um Kunden und Agenten dennoch in der gewohnten Schnelligkeit und Qualität zu betreuen. Trend zur Digitalisierung: Wie reagierten die Kunden auf diese verstärkte Entwicklung und welche Vorteile haben Agenten von dieser Entwicklung? Bleibt persönliche Beratung weiterhin unersetzbar? Usw. usf.
Zum Nachlesen von Teil 1 hier klicken…

Hier folgt nun Teil 2 des Interviews, wo es u.a. um Cyber-Bedrohungen, Datenschutz und Probleme aus der DSGVO ebenso geht, wie um Weiterbildung, aktuelle Webinare und die Prüfpflicht des Versicherers hinsichtlich diverser Pflichten des Agenten.

IVVA: Ich las von Ihrem neuen Service: Rechtsstreit vermeiden. Was können Sie mir und unseren Agenten dazu berichten? Welche Vorteile bringt dieses neue Service?

Mag.a Eder, ARAG: Dahinter verbirgt sich folgender Gedanke: Rechtsschutz smart – Rechtsstreit verhindern! Ein Rechtsstreit ist oft belastend und ein Urteil wird nicht immer als gerecht empfunden. Im Fall einer Auseinandersetzung stärken wir unseren Kunden den Rücken, begleiten und unterstützen sie bestmöglich.

IVVA: Dazu kommt, dass eine gute Rechtsschutzversicherung zwar die die Kosten eines Rechtskonflikts deckt, nicht aber die Zeit und Energie, die man dafür aufwenden muss.

Mag.a Eder, ARAG: Ganz genau. ARAG sorgt dafür, dass einem Rechtskonflikte ganz erspart bleiben. Es geht darum unseren Kunden zu helfen einen Rechtsstreit zu verhindern, bevor er entsteht. Dabei haben wir folgende digitalen Services entwickelt, die auf unserer Homepage bereit stehen:

  • Digitaler Mieter-Pass – Rechtsstreitigkeiten bei Vermietung einer Wohnung vorbeugen. Vor Abschluss des Mietvertrages kann man so prüfen, ob der Mieter solvent ist.
  • Digitalen Website-Check. Künstliche Intelligenz prüft die Website auf digitale Stolperfallen und rechtliche Schwachstellen. Der Kunde bekommt ein übersichtliches Gutachten und kann seinen Webauftritt so verbessern und sicher gestalten.
  • Wir stellen hilfreiche Tipps zur Sicherheit im Netz bereit. Man kann einen IT-Security-Check machen und wird mit 15,- EUR Prämiengutschrift belohnt.
  • Fake-Shop-Detector: Wir alle kaufen online ein, aber nicht jeder Onlineshop ist seriös. Im Fake-Shop-Detector kann man die Webadresse eingeben und sieht sofort, ob es sich um ein seriöses Unternehmen handelt. So erspart man sich spätere Schwierigkeiten.
  • KFZ-Pickerl-Gutachtenservice: Wenn der Kunde einen Gebrauchtwagen kaufen möchte kann er bei uns die letzten beiden Prüfgutachten des Wagens anfordern und sieht so noch vor Kaufabschluss in welchen Zustand das Fahrzeug tatsächlich ist.

All diese Services sind auf unserer Homepage leicht zugänglich und stehen für Kunden und teilweise auch für Nicht-ARAG Kunden zur Verfügung.

IVVA: Kommen wir zum Thema Cyber-Security: Aktuell warnt das deutsche Bundesamt für Sicherheit vor Software aus Russland, konkret dem Virenschutz-Programm Kaspersky, weil befürchtet wird, dass russische Hackerangriffe möglicherweise via Update des Virenscanners ausgerollt werden und Schaden verursachen könnten. Aber auch ohne Krieg in der Ukraine liest man regelmäßig in den Medienberichten von erfolgreichen Hackerangriffen. In der Folge gibt es dann wochenlang Probleme bei den betroffenen Fällen (wie z.B. Salzburg Milch). Bieten Sie hier Hilfe für Agenten an, damit dieser seine Infrastruktur entsprechend schützt? Prüfen Sie, ob der Vermittler sich selbst ausreichend schützt? Gleiche Frage könnte man auch bei den Home-Office-Tätigen stellen!

Raten Sie den Vermittlern, dass sie selbst eine Cyberversicherung abschließen sollen, um dieses existenzbedrohende Szenario zu reduzieren? Zwar kann man den Angriff vielleicht nicht abwehren, aber die Folgen (tagelanger Stillstand, Daten-Wiederherstellung, Verlust von Kundenvertrauen, Geschäftsentgang, etc.). Sie selbst bieten ja auch eine Cyber-Versicherung an. Wie wird die von den Agenten im Speziellen und vom Markt ganz allgemein angenommen?

Wie wird vom Markt Ihr Produkt Cyber-Rechtsschutz angenommen und was umfasst dieses Produkt?

Mag.a Eder, ARAG: Cyberangriffe auf Unternehmen nehmen ständig zu. Wir haben im Falle eines Cyberangriffs ein eigenes Produkt im Rahmen des Betriebsrechtsschutzes vorgesehen – ist der selbständige Agent bei uns versichert, so hätte er bei einem Hackangriff den rechtlichen Schutz von unserer Seite, aber auch IT-Unterstützung durch unseren Kooperationspartner Europ Assistance.

Bei einem Cyberangriff sind die ersten Schritte entscheidend. Europ Assistance hat daher eine 24 Stunden-Hotline eingerichtet und kann über Remote auf das IT-System des Versicherten zugreifen. So kann im ersten Schritt festgestellt werden, ob es sich wirklich um einen Cyberangriff handelt und ob Daten vernichtet oder wiederherstellbar sind.

IVVA: Sollten wirklich Daten entwendet worden sein, dann wird man als Opfer sehr schnell zum Täter. Es steht oft der Vorwurf im Raum, dass man als Datenverantwortlicher für die IT-Sicherheit nicht ordnungsgemäß vorgesorgt hat.

Mag.a Eder, ARAG: Ganz genau. Die Folge sind Probleme mit der Datenschutzbehörde, aber auch zivilrechtliche Schadenersatzforderungen von Personen, deren Daten entwendet wurden. Die Meldung bei der Datenschutzbehörde, die Verteidigung in Strafverfahren und die Abwehr von Schadenersatzforderungen Geschädigter ist im Cyber-Rechtsschutz der ARAG enthalten.

Aber auch ohne entsprechende Cyber-Rechtsschutzversicherung bei uns, stehen wir unseren Vermittlern mit unserem Rechts-Know how zur Seite. So haben wir über 40 versierte ARAG Inhouse-Juristen, die für telefonische Rechtsauskünfte jederzeit zur Verfügung stehen.

IVVA: Neues Thema Weiterbildung: Prüfen Sie aktiv die jährliche Erfüllung der Weiterbildungspflichten durch den Agenten?
Bieten Sie selbst Schulungen, Webinare, etc. an, um Vermittlern beim „Sammeln“ der erforderlichen Stunden zu unterstützen?

Mag.a Eder, ARAG: Die Prüfung der Weiterbildungspflicht obliegt dem Vertriebspartner selbst. Wir möchten jedoch bei deren Erfüllung Unterstützung bieten. Wir bieten für unsere Vertriebspartner seit langer Zeit jährlich im Schnitt zwischen 40 – 50 Webinare zu verschiedenen Rechtsschutzthemen an – insgesamt haben 2021 rund 10.000 Personen dieses Angebot genutzt. Die Webinare sind großteils als IDD Credits anrechenbar. Ein großartiger Erfolg für unsere Ausbildungsreihe und eine gute Möglichkeit für unsere Vertriebspartner ihren IDD-Verpflichtungen nachzukommen. Webinare wurden bereits vor Corona angeboten, aber haben wir das Angebot nochmals erweitert. Das Interesse ist ungebrochen hoch und sprengt die Teilnehmerzahl des öfteren auch die 400-Marke pro Webinar.

IVVA: Was wären die nächsten Termine?

Mag.a Eder, ARAG: Die nächsten Webinare sind:

Liegenschafts-Rechtsschutz, Fälle aus dem Miet- und Eigentumsrecht: 31. Mai und 14. Juni

Cyber-Crime: 2. und 21. Juni

Fahrzeug-Rechtsschutz: 9. und 23. Juni

Die aktuellen Webinare sind immer auf unserer Homepage ersichtlich und werden auch als Partnerinfo rechtzeitig an unsere Vertriebspartner kommuniziert. Die Anmeldung ist in wenigen Klicks erledigt.


Nächste Woche
erfahren wir im letzten Teil wie es ARAG und deren Vermittlern bei der täglichen Umsetzung der IDD geht und wie die Kontrollen in diesem Bereich aussehen (Beratungsprotokoll immer oder anlassbezogen und wann?). Auch Solvency 2, vor allem aber die Frage, welche Vorteile bringt die Zusammenarbeit mit ARAG den Agenten (Vorteile?), wird beantwortet werden.

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