Aus aktuellem Anlass greifen wir wieder einen Fall auf, der auch zu einer juristischen Auseinandersetzung und damit Klärung führen wird. Zur allgemeinen Ausgangssituation:
Jeder Versicherer hat das Recht, nach §21 HVertrG (Handelsvertretergesetz) einen Agenturvertrag – ohne Angabe von Gründen – ordentlich zu kündigen. Der Vertrag wird unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist (max. 6 Monate) beendet. Die gekündigte Agentur, erhält nach den Bestimmungen von §24 und §26d HVertrG einen entsprechenden Ausgleichsanspruch (AA) vom Versicherer.
So weit so „gut“. Nun zum Fall, der sich kürzlich ereignet hat, an uns heran getragen wurde und der uns zu unserem Titel „Machtmissbrauch“ inspirierte.
Bevor wir auf den Fall näher eingehen, möchte wir Sie werte Agentinnen und Agenten motivieren, uns auch weiterhin Fälle mitzuteilen, wo Sie selbst oder Ihre Kunden unfair behandelt werden oder zumindest der Eindruck entstand, dass nicht alles so ist, wie es sein sollte. Mitunter ist es so, dass bereits die Präsentation des Falles vor 5.600 Agenturen, Konkurrenten des betroffenen Versicherers, aber auch Politik, Aufsicht und Medien, dazu führt, dass die Angelegenheit gütlich/positiv bereinigt wird.
Doch nun zurück zum Anlass-Fall:
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