Gastkommentar von Mag. Stephan Novotny
In den letzten Monaten konnte man regelmäßig von kumulierten Verwaltungsstrafen lesen, die oftmals als übertrieben und große Gefahr für Unternehmen angesehen wurden. Ein „eindrucksvolles“ Beispiel wurde von der WKO präsentiert: Ein Unternehmen musste 11.000 Euro Strafe zahlen, weil – in der ausgelagerten – Lohnverrechnung – ein gleichartiger Fehler bei mehreren Mitarbeitern begangen wurde. Die tatsächliche Lohnnachzahlung – also der Fehler – lag nur bei einem Bruchteil der Strafe, nämlich bei 153 Euro.
Verständlich, dass man in so einem Falle zweifelt, ob eine solche Bestrafung wirklich verhältnismäßig ist.
Kürzlich konnte man zu diesem Themenbereich von einer Einigung der Sozialpartner lesen, die einen Vorschlag zur Abschwächung des Kumulationsprinzips im Verwaltungsstrafrecht enthalten soll.
Unterstützung für diese Pläne kommt nun auch durch ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofes. Dazu baten wir Rechtsanwalt Mag. Stephan Novotny um einen Gastkommentar.
RA Novotny erläutert darin den zugrunde liegenden Sachverhalt, wie die Erstgerichte entschieden haben und wie der Verwaltungsgerichtshof sein Urteil begründet hat.
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