Was könnten die Hintergründe für die neuen, teilweise seltsamen Forderungen mancher Versicherungshäuser sein?
In den letzten Wochen haben wir mehrmals über neue Gepflogenheiten mancher Versicherer berichtet.
Etwa dass standardmäßig alle Beratungsprotokolle dem Versicherer hochzuladen sind. Was keine FMA-Vorgabe ist, wie wir von der FMA erfahren haben.
Zum Nachlesen: Beratungsprotokoll verpflichtend an Versicherer abliefern?
FMA: Keine Aufforderung zur Protokollablieferung (NL 17/20)
Oder dass nun bei jedem Antrag Mobil-Nummer und E-Mail-Adressen zwingend einzutragen sind, damit Kunde einen Versicherungsschutz erhalten.
Zum Nachlesen: Allianz: Sollen künftig Vermittler übergangen werden? (NL 15/20)
Und kürzlich erfuhren wir, dass ein Versicherer verlangt, dass man mit allen Kunden eine Marketing-Vereinbarung abschließen müsse, um überhaupt mit ihnen Kontakt aufnehmen zu dürfen (das ist natürlich übertrieben und auch nicht von der DSGVO gedeckt – darüber berichten wir nächste Woche im Detail).
Was könnten die Hintergründe für diese neuen, teilweise seltsamen Forderungen sein?
Wir können verstehen, dass Versicherungen ihre laufenden Kosten und hier speziell die Vertriebskosten senken möchten. Kostenbewusstsein sollte in jedem Haus Pflicht sein.
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