
Künstliche Intelligenz: Ab 2. 2. 2025: Einiges verboten, hohe Strafen drohen.
Unter obigem Titel veröffentlichten wir unseren Newsletter 3/25.
Und schon damals haben wir die wichtigste Botschaft gleich zu Beginn „verraten“: Schulungen sind nötig, wenn Sie die KI in Ihrem Unternehmen einsetzen (wollen). Zum Nachlesen unseres Einstieg-Beitrags klicken Sie hier…
Weil viele Marktteilnehmer noch nicht oder nicht ausreichend genug Bescheid wissen, welche Anwendungen in unseren Branchen möglich sein könnten und was die EU-KI-Verordnung verbietet bzw. welche Auflagen sie für die nicht verbotenen Anwendungen vorschreibt, schauen wir uns diesen Bereich proaktiv an, da die EU-KI-Verordnung auch in Österreich bereits seit 2. 2. 2025 gilt! Bestimmte Anwendungen sind also bereits verboten. Und weitere Maßnahmen sind bis zum 2. August 2025 zu erfüllen.
Über den Inhalt der KI-Verordnung (AI act) und die Kategorisierung der KI-Systeme (risikobasierter Ansatz, der je nach Risiko bestimmte Anforderungen stellt), haben wir bereits berichtet. Zum Nachlesen klicken Sie hier…
Heute sehen wir uns an:
Anwendungsbereiche: Wofür wird Sie schon jetzt und bald eingesetzt werden?
Auswirkungen für den Finanz- und Versicherungsbereich?
Verpflichtende Schulungen!
Entscheidet künftig die KI, ob jemand kreditwürdig ist (Kredit-Scoring ist das Schlagwort dazu)?
Spricht der Kunde bald nur noch mit einem Chatbot oder irgendein System regelt automatisch den Schaden?
Darf KI künftig in unseren Bereichen eingesetzt werden und falls ja, wie?
Wer haftet für Fehler der KI?
Hier geht es zum 2. Teil unseres Beitrags zur Künstlichen Intelligenz:
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