Kein AVV, Auftragsverarbeiter-Vertrag: Behörde straft! (NL 30/20)

Kein AVV, Auftragsverarbeiter-Vertrag: Behörde straft!
Privacy Shield-Ende: Dürfen Sie mit amerikanischen Firmen noch zusammenarbeiten?

Vor wenige Wochen berichteten wir im Beitrag „Viele neue (teure) DSGVO-Strafen. Sind Sie vorbereitet? Was lernen wir aus den betroffenen Verfahren?“ darüber, dass das Fehlen so eines AVV (kurz für Auftragsverarbeiter-Vertrag) mit 5.000 Euro bestraft wurde. Zum Nachlesen hier klicken…

RA Mag. Stephan Novotny, Foto: Stephan Huger

Da dazu zahlreiche Rückfragen kamen, sehen wir uns näher an, was die DSGVO genau von Ihnen verlangt. Und beantworten u.a.:

  • Was ist ein AVV? Warum nötig?
  • Wann brauche ich einen (z.B. Cloud-Dienst, Newsletter-Versand) und wann nicht (z.B. Steuerberater).
  • Unterschied, ob der Agent vom Versicherer als Auftragsverantwortlicher oder Auftragsverarbeiter eingestuft wird?
  • Wo finde ich AVV-Mustervorlagen?
  • Wo kann ich AVVs von oftmals genutzten Dienstleistern (1&1, Microsoft, Google, usw.) herunterladen?
  • ToDo-Liste zum Prüfen, Nacharbeiten
  • Privacy Shield-Ende:
    Was ändert sich durch das EuGH-Urteil? Darf man noch mit US-Firmen und deren Produkte/Services arbeiten?


Zu all diesen Punkten
haben wir wieder Input vom auf Versicherungsrecht spezialisierten Anwalt Mag. Stephan Novotny eingeholt, der IVVA Mitgliedern bei Problemen gerne zum Sonderpreis Unterstützung anbietet. Hier sein Beitrag.

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