Informationspflichten für kleine Homepages und Newsletter (NL 30/15)

Halten Sie alle Informationspflichten u.a. auch nach dem Mediengesetz ein?

Bild Paragraph. Sergei Brehm, aboutpixel.de
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Wer glaubt, das Mediengesetz gilt nur für Zeitungen oder Radio, täuscht sich gewaltig. Das Mediengesetz gilt auch für “periodische elektronische Medien“, welche elektronisch abrufbar sind (Homepage!) oder wenigstens 4x im Jahr elektronisch verbreitet werden (Newsletter!).

Das Mediengesetz gilt zusätzlich zu den Informationspflichten des E-Commerce-Gesetzes (ECG), des Unternehmensgesetzbuches (UGB) bzw. der Gewerbeordnung (GewO).

Wir sehen uns daher in diesem und im nächsten Newsletter im Detail an, welche Vorschriften aufgrund des Mediengesetzes einzuhalten sind!

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