Informationspflicht ausgeweitet dank IMD 2! (NL 8/14)

Führt diese Info-Flut wirklich zu mehr Informationsgewinn beim Kunden?

 

Heute setzen wir die Analyse des vorliegenden IMD 2-Entwurfes fort. Und beschäftigen uns mit den Vorschriften zur Informationspflicht.

Die neue Richtlinie ist bemüht, alle Vertriebswege in die Richtlinie einzubinden und für den Verbraucher noch bessere Schutzbedingungen zu ermöglichen. Man bekommt den Eindruck, das Gewerbe der Versicherungsvermittlung sei für Verbraucher höchst gefährlich!

Negativ und bezeichnend ist das Anwachsen der Seitenzahl von 8 auf 43 und der Artikelzahl von 18 auf 39 + 2 Anhänge. Wir zweifeln an der Notwendigkeit dieser Pläne. Jedenfalls geht es zu Lasten der Vermittler.

Ein Schwerpunkt der überarbeiteten Richtlinie ist die Flut an Informationen, die der Vermittler aber auch der Versicherer den Kunden zu geben haben. Leider wird in vielen Bereichen die Entscheidung an die Mitgliedstaaten delegiert. Unserer Ansicht nach ein Weg, der sicher nicht zum gewünschten Ziel führen wird. Jedes Land (immerhin 28 in der EU) wird den Weg des geringsten Widerstandes gehen und nicht das Gemeinsame in den Vordergrund stellen. Hier haben sich die EU-Verantwortlichen die Sache leicht gemacht. Die gute Absicht im Text der Richtlinie wird einfach zu wenig sein!  Beim unten folgenden Text haben wir nicht alle Artikel der Richtlinie angeführt. Wir haben hier versucht, uns auf die wichtigsten Punkte zu konzentrieren.

Sollte Ihnen geschätzte Leser(in) ein Zusammenhang fehlen, so finden Sie den gesamten Richtlinientext auf unserer Homepage. Und zwar hier…

Das IVVA Team

Zu den relevanten Kapiteln und Artikeln der Richtlinie geht es hier:

[Inhalt ist gesperrt]

Entschuldigung, der komplette Inhalt ist nur für Mitglieder sichtbar!
LOGIN FÜR MITGLIEDER – BITTE HIER KLICKEN >>

IVVA Mitgliedschaft jetzt beantragen >>

Ich möchte künftig topaktuell informiert werden. Senden Sie mir Ihre kostenlosen IVVA-News zu.

MITGLIEDER LOGIN