IDD-Weiterbildungspflicht: Eigene und der Mitarbeiter! (NL 31c/24)

Welche Vorgaben sind hier zu beachten? Mag. Novotny klärt auf!

RA Mag. Stephan Novotny, Foto: Stephan Huger

Regelmäßig zum Jahresende kommen Fragen zum Thema jährliche Weiterbildung.
Wir verweisen auf unsere entsprechenden Beiträge, die wir mit dem auf Versicherungsrecht spezialisierten Anwalt Mag. Stephan Novotny  erstellt haben. Und legen Ihnen folgende 2 Beiträge ans Herz:

Im ersten Beitrag beantworten wir u.a. folgende Fragen zur EIGENEN Weiterbildung:

  • Gilt jedes beliebige Seminar/Webinar für die gesetzliche Weiterbildung? Etwa auch eines vom ÖAMTC?
  • Wie viele Stunden darf ich bei meinem Versicherer absolvieren und wie viele Stunden muss ich bei einem unabhängigen Anbieter absolvieren?
  • Welche Institute gelten als unabhängig und sind zertifiziert, also für die Weiterbildung erlaubt?
  • Darf man nur 50% der Stunden oder doch 100 % als Webinar absolvieren?

Zum Nachlesen dieses Beitrags hier klicken…

Im zweiten Beitrag beantworten wir u.a. folgende Fragen zur Schulung von Mitarbeitern:

  • Welche Mitarbeiter man schulen muss? Wie viele Stunden?
  • Gibt es Unterschiede zwischen Angestellten, Selbständigen, Sub-Vermittlern?
  • Stimmt es, dass man sie selbst schulen darf? Oder ist doch externe Schulung nötig?
  • Welche Anforderungen muss man erfüllen? Was steht in GewO, Lehrplänen, etc.
  • Wie sieht es etwa mit der Dokumentation aus?
  • Wie lange und wo sind die Unterlagen aufzubewahren?
  • Folgen der Nicht-Einhaltung (Strafen, Gewerbe-Entzug)
  • Häufige Fragen zum Thema, usw usf.

Zum Nachlesen dieses Beitrags hier klicken…

 

Beste Grüße vom IVVA Team und Mag. Novotny

 

PS: EasyIDD hilft, Ihre Weiterbildungspflicht zu erfüllen.
Die kostengünstige IDD-Weiterbildung über das E-Learning-Portal EasyIDD kennen Sie wahrscheinlich bereits. Eine Fülle von IDD-Webinaren wartet dort auf Sie. Details hier…

NEU: Seit kurzem bietet EasyIDD auch Präsenzseminare für die Weiterbildung an – ortsnah und flächendeckend. WANN und WO erfahren Sie hier…

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Interesse? Dann sehen Sie sich auf der Webseite von EasyIDD um oder senden Sie ein Mail an: office@easyunion.eu

 

 

Für weitere Rückfragen steht Mag. Novotny IVVA Mitgliedern gerne zum IVVA-Sonderpreis zur Verfügung:

RA Mag. Stephan Novotny, Foto: Stephan Huger


RA Mag. Stephan Novotny

1010 Wien, Landesgerichtsstraße 16/12

kanzlei@ra-novotny.at

https://www.ra-novotny.at

 

 

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