IDD-Weiterbildungspflicht der Mitarbeiter: Mag. Novotny informiert! (NL 1/21)

Welche Vorgaben sind hier zu beachten? Mag. Novotny klärt auf!

RA Mag. Stephan Novotny, Foto: Stephan Huger

Knapp vor Weihnachten haben wir uns gemeinsam mit dem auf Versicherungsrecht spezialisierten Anwalt Mag. Stephan Novotny die „allgemeinen Details zur IDD Weiterbildung“ angesehen.

Und etwa folgende Fragen beantwortet:

  • Gilt jedes beliebige Seminar/Webinar für die gesetzliche Weiterbildung? Etwa auch eines vom ÖAMTC?
  • Wie viele Stunden darf ich bei meinem Versicherer absolvieren und wie viele Stunden muss ich bei einem unabhängigen Anbieter absolvieren?
  • Welche Institute gelten als unabhängig und sind zertifiziert, also für die Weiterbildung erlaubt?
  • Darf man nur 50% der Stunden oder doch 100 % als Webinar absolvieren?

Zum Nachlesen dieses Beitrags hier klicken…

 

Kurz nach Veröffentlichung und Versand des obigen Beitrags wurden wir gefragt, wie die Schulungs-Situation bei Mitarbeitern sei, d.h.

  • Welche Mitarbeiter man schulen muss? Wie viele Stunden?
  • Gibt es Unterschiede zwischen Angestellten, Selbständigen, Sub-Vermittlern?
  • Stimmt es, dass man sie selbst schulen darf? Oder ist doch externe Schulung nötig?
  • Welche Anforderungen muss man erfüllen? Was steht in GewO, Lehrplänen, etc.
  • Wie sieht es etwa mit der Dokumentation aus?
  • Wie lange und wo sind die Unterlagen aufzubewahren?
  • Folgen der Nicht-Einhaltung (Strafen, Gewerbe-Entzug)
  • Häufige Fragen zum Thema, usw usf.

Diese Anfrage haben wir als Anlass genommen, um uns auch mit diesem Aspekt der IDD Weiterbildungs-Pflichten mit RA Mag. Novotny obigen Fragen zu widmen. Hier folgt sein Input:

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