Welche Vorgaben sind hier zu beachten? Mag. Novotny klärt auf!
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Knapp vor Weihnachten haben wir uns gemeinsam mit dem auf Versicherungsrecht spezialisierten Anwalt Mag. Stephan Novotny die „allgemeinen Details zur IDD Weiterbildung“ angesehen.
Und etwa folgende Fragen beantwortet:
- Gilt jedes beliebige Seminar/Webinar für die gesetzliche Weiterbildung? Etwa auch eines vom ÖAMTC?
- Wie viele Stunden darf ich bei meinem Versicherer absolvieren und wie viele Stunden muss ich bei einem unabhängigen Anbieter absolvieren?
- Welche Institute gelten als unabhängig und sind zertifiziert, also für die Weiterbildung erlaubt?
- Darf man nur 50% der Stunden oder doch 100 % als Webinar absolvieren?
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Kurz nach Veröffentlichung und Versand des obigen Beitrags wurden wir gefragt, wie die Schulungs-Situation bei Mitarbeitern sei, d.h.
- Welche Mitarbeiter man schulen muss? Wie viele Stunden?
- Gibt es Unterschiede zwischen Angestellten, Selbständigen, Sub-Vermittlern?
- Stimmt es, dass man sie selbst schulen darf? Oder ist doch externe Schulung nötig?
- Welche Anforderungen muss man erfüllen? Was steht in GewO, Lehrplänen, etc.
- Wie sieht es etwa mit der Dokumentation aus?
- Wie lange und wo sind die Unterlagen aufzubewahren?
- Folgen der Nicht-Einhaltung (Strafen, Gewerbe-Entzug)
- Häufige Fragen zum Thema, usw usf.
Diese Anfrage haben wir als Anlass genommen, um uns auch mit diesem Aspekt der IDD Weiterbildungs-Pflichten mit RA Mag. Novotny obigen Fragen zu widmen. Hier folgt sein Input:
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