Welche Vorgaben sind hier zu beachten? Mag. Novotny klärt auf!
Knapp vor Weihnachten haben wir uns gemeinsam mit dem auf Versicherungsrecht spezialisierten Anwalt Mag. Stephan Novotny die „allgemeinen Details zur IDD Weiterbildung“ angesehen.
Und etwa folgende Fragen beantwortet:
- Gilt jedes beliebige Seminar/Webinar für die gesetzliche Weiterbildung? Etwa auch eines vom ÖAMTC?
- Wie viele Stunden darf ich bei meinem Versicherer absolvieren und wie viele Stunden muss ich bei einem unabhängigen Anbieter absolvieren?
- Welche Institute gelten als unabhängig und sind zertifiziert, also für die Weiterbildung erlaubt?
- Darf man nur 50% der Stunden oder doch 100 % als Webinar absolvieren?
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Kurz nach Veröffentlichung und Versand des obigen Beitrags wurden wir gefragt, wie die Schulungs-Situation bei Mitarbeitern sei, d.h.
- Welche Mitarbeiter man schulen muss? Wie viele Stunden?
- Gibt es Unterschiede zwischen Angestellten, Selbständigen, Sub-Vermittlern?
- Stimmt es, dass man sie selbst schulen darf? Oder ist doch externe Schulung nötig?
- Welche Anforderungen muss man erfüllen? Was steht in GewO, Lehrplänen, etc.
- Wie sieht es etwa mit der Dokumentation aus?
- Wie lange und wo sind die Unterlagen aufzubewahren?
- Folgen der Nicht-Einhaltung (Strafen, Gewerbe-Entzug)
- Häufige Fragen zum Thema, usw usf.
Diese Anfrage haben wir als Anlass genommen, um uns auch mit diesem Aspekt der IDD Weiterbildungs-Pflichten mit RA Mag. Novotny obigen Fragen zu widmen. Hier folgt sein Input:
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