IDD: Was kommt – was ist fix – was ist unklar?
Wenige Tage vor Inkrafttreten der IDD trafen sich alle relevanten Personen aus den zuständigen Ministerien und Aufsicht beim IDD Praxisdialog der AFPA. Dabei wurden jene Themen besprochen, die in Zukunft noch wichtiger werden, weil die Behörden darauf besonders Wert legen und das auch kontrollieren werden. Transparenz, Zielmarkt einhalten, Anreize versus Handeln im Interesse des Kunden, Informationsblätter, Beschwerdemanagement. All das und noch mehr (etwa, warum in Courtageverträgen von qualitativen Zielen die Rede ist) erfahren Sie unten anbei.
Eigentlich sollte seit 1.10. alles geregelt sein. Alle hatten bis zuletzt gehofft, dass Österreich doch noch vor Ablauf der Übergangsfrist einen Umsetzungsentwurf der IDD in Form einer adaptierten Gewerbeordnung erhalten würde. Doch weit gefehlt. Der zuständige Legist MMag. Stefan Trojer vom früher unter Wirtschaft firmierenden Ministerium meinte dazu beim AFPA IDD Praxisdialog, dass die finale Umsetzung auf politischer Ebene liegen würde.
Zur Erinnerung: Die IDD hätte bereits per 23.2.2018 umgesetzt werden müssen. Da dies nicht klappte, wurde uns von der EU eine Verlängerung bis 1.10. eingeräumt. Doch auch diese Frist verstrich und wir warten daher noch auf die Änderungen in der Gewerbeordnung, mit der die IDD für die selbständigen Vermittler in österreichisches Recht umgesetzt hätte werden sollen. Viel schneller war das Finanzministerium, das die IDD für den Angestellten-Bereich im VersVG umgesetzt hat. Und zwar mehr als pünktlich, nämlich schon vor einem Jahr. Damit sind – wie der zuständige Legist MMag. Dr. Martin Ramharter vom Finanzministerium klarstellte – die Rahmenbedingungen für die Versicherer bereits seit längerem fixiert.
Immerhin wurde damit bereits eines der großen Ziele der IDD erreicht, nämlich die Anwendung der gleichen Regeln, unabhängig davon, über welchen Vertriebsweg die Produkte vermittelt werden. Erstmals sind also auch die Angestellten der Versicherungen (ebenso Banken) und auch Internetvertrieb genauso geregelt, wie die selbständigen Vermittler (etwa Makler, Agenten, Vermögensberater, etc.).
Viele fragen sich nun: Wenn also die österreichische Umsetzung noch nicht komplett fertig ist, woran soll man sich nun halten?
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