Warum steht im Agenturvertrag, dass ich Hersteller gemäß IDD sein kann? Welche Pflichten lasten dann auf mir? Wie sollte man den Vertrag abändern?
Mit diesen Fragen beschäftigt sich der 4. Teil unserer IDD-Serie diese Frage näher beleuchten.
Zum Nachlesen: Teil 3 der IDD-Serie beleuchtete die neuen Schulungsvorschriften (wer, wann, wo, usw.). Zum Nachlesen hier klicken…
Zum Nachlesen: Teil 2 der IDD-Serie beleuchtete die tägliche Praxis und hatte den Titel „Kennen Sie Ihre Pflichten aus den delegierten Verordnungen“ (Zielmarkt & Co). Zum Nachlesen hier klicken…
Teil 1a beschäftigte sich mit den „echten“ Gefahren der IDD (Informations-, Wohlverhaltensregeln). Zum Nachlesen hier klicken…
Teil 1b beschäftigte sich mit der Neuheit „Statusklarheit“ und was da zu tun ist, um keine bösen Überraschungen zu erleben. Zum Nachlesen hier klicken…
Nun also zur Frage, wann Agenten als Hersteller gelten, was das in der Praxis bedeutet und welche Pflichten Sie damit sich aufbürden. Und wie Sie den Agenturvertrag abändern sollten. Grund genug, bei Mag. Stephan Novotny nachzufragen.
[Inhalt ist gesperrt]
Entschuldigung, der komplette Inhalt ist nur für Mitglieder sichtbar!
LOGIN FÜR MITGLIEDER – BITTE HIER KLICKEN >>