IDD und DSGVO-COMPLIANCE bei der Online-Beratung (NL 28/20)

Wie verhält man sich bei nicht persönlicher Kundenkommunikation und -beratung rechtskonform und haftungssicher? Besonderheiten im Home-Office?

Immer wieder erhalten wir auch zu diesem Thema Anfragen. Wo liegen Probleme? Wie vermeidet man Haftungsfälle?
Wie erfüllt man IDD und DSGVO selbst unter diesen „veränderten“ Umständen?
Wir haben uns daher gemeinsam mit Mag. Novotny verschiedene Fälle aus der Praxis angesehen:

RA Mag. Stephan Novotny, Foto: Stephan Huger

Dazu haben wir wieder Input vom auf Versicherungsrecht spezialisierten Anwalt Mag. Stephan Novotny eingeholt, der IVVA Mitgliedern bei Problemen gerne zum Sonderpreis Unterstützung anbietet. Hier sein Beitrag.

A) Grundsätzliches

Zwar denkt man Corona-bedingt beim Titel sofort an das Arbeiten im Home-Office. Allerdings sind die Regelungen, über die wir jetzt sprechen, IMMER DANN einzuhalten, wenn Sie Ihren Kunden NICHT PERSÖNLICH gegenübersitzen, sie also z.B. telefonisch oder via Webkonferenz beraten.

Grundsätzlich kann gesagt werden: Sie haben alle Anforderungen von IDD, MiFID, DSGVO und Co einzuhalten, aber die Online-Beratung weist ein paar „Gefahren“ auf, die Sie vermeiden sollten. Das scheint eine Studie aus Deutschland aus dem Jahre 2019 zu bestätigen. Sie kommt zum Ergebnis, dass 30 Prozent der Versicherungsvermittler im Online-Betrieb sehr wahrscheinlich rechtswidrig handeln.

Vor allem die Standards für Beratung gemäß Art. 20 der IDD werden oftmals nicht eingehalten, besagt die Studie. Gemeint sind hier die Informationspflichten, Wünsche- und Bedürfnistest, Wohlverhaltensregeln, Dokumentation, usw. usf.

Klar, deren Einhaltung ist schwieriger, wenn Sie dem Kunden nicht gegenüber sitzen. Sie können nicht einfach Papiere überreichen, darüber diskutieren, alles erklären, beraten und die nötigen Unterschriften einholen. Es ist alles mühsamer und zeitintensiver.

Tipp: Aus Erfahrungen kann ich empfehlen, dass man für eine Online-Beratung 2 Termine einplanen sollte. Beim ersten Termin holen Sie sich die schriftliche Zustimmung für die beim 2. Termin folgende Online-Beratung ein und überreichen alle Informationen, die Sie dem Kunden im Vorhinein, auf jeden Fall vor dem Antrag übergeben müssen.

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