Geschätzte Agentinnen und Agenten!
Die Umsetzung der neuen Vermittlerrichtlinie IDD hat uns eine verwirrende Gesetzeslage beschert. Denn es gab einige Änderungen in der Gewerbeordnung (GewO). Am auffälligsten ist, dass die bisherigen § 137f-h der GewO gestrichen wurden und durch die sogenannte Standesregeln (Verordnung) ersetzt werden sollen. Sollen deshalb, weil diese Standesregeln bisher nur als Entwurf vorliegen, also noch keine Rechtskraft haben.
Sehr wohl Rechtskraft hat die um die § 137f-h reduzierte Gewerbeordnung. Das ist insofern bedenklich, als in diesen Paragraphen 137f-h ganz wesentliche Punkte hinsichtlich Beratung geregelt waren. Was das für die Praxis bedeutet (Rechtsunsicherheit da rechtsfreier Raum?) erfahren Sie unten anbei.
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