Haben Sie ein IDD konformes Beschwerdemanagement?
Was Sie dazu wissen sollten. Rechtliche Grundlagen und Fragen-Antworten zur praktischen Umsetzung
Wir haben vor wenigen Tagen einen Beitrag veröffentlicht, in dem wir auf die Verpflichtung, ein Beschwerdebuch zu führen, verwiesen haben.
Da uns dazu Anfragen nach mehr Details und den genauen rechtlichen Grundlagen und vor allem die praktische Anwendung erreichten bzw. die konkrete Vorgehensweise hinterfragt wurde, haben wir den auf Versicherungsrecht spezialisierten Anwalt Mag. Stephan Novotny gebeten, sich dieses Thema nochmals und noch genauer anzusehen.
Und wir haben ihm auch typische Fragen zur praktischen Umsetzung gestellt. Etwa wie man das im Unternehmen auf- / umsetzt, sollte es noch fehlen. Fakt ist: Die FMA prüft das Vorhandensein!
Zum Nachlesen unseres Erstbeitrages zum Beschwerdemanagement klicken Sie hier…
Hier folgt nun der Beitrag von Mag. Novotny:
Ausgangspunkt: Aus meiner Beratungspraxis weiß ich, dass regelmäßig bei Vor-Ort-Prüfungen neben Beratungsprotokollen, Schulungsnachweisen, etc. auch das Beschwerdebuch vorzulegen ist.
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