IDD: Agent als Hersteller? Konsequenzen? (NL 22b/22)

Foto Mag. Novotny von Stephan Huger

Warum steht im Agenturvertrag, dass ich Hersteller gemäß IDD sein kann?
Welche Pflichten lasten dann auf mir? Wie sollte man den Vertrag abändern?

Diese Frage wurde uns neulich gestellt, offensichtlich steht diese Standard-Formulierung in zahlreichen Agenturverträgen. Wir haben das bei der Beurteilung der diversen Agenturverträge (hier…) auch entsprechend vermerkt und angeraten diesen Passus abändern zu lassen. Warum? Grund genug, bei Mag. Stephan Novotny nachzufragen.

Wir hatten zum Thema schon einen detaillierten Beitrag (hier zum Nachlesen…)

An 3 Kern-Aussagen möchten wir zur Beantwortung obiger Frage heute erinnern:

a) Frage: Warum steht im Agenturvertrag, dass ich Hersteller gemäß IDD sein kann?

Mag. Stephan Novotny: Tatsächlich steht in einigen Agenturverträgen ein Passus, der beispielsweise wie folgt lautet:
„Festgehalten wird, dass als Hersteller von Versicherungsprodukten sowohl Versicherungsvermittler als auch Versicherungsunternehmen (als auch gemeinsam) gelten können.“

b) Frage: Welche Konsequenzen hat diese Passus für die tägliche Praxis?

Mag. Novotny: Da die IDD keinen Unterschied zwischen Agenten und Maklern mehr macht, sondern nur mehr von Versicherungsvermittlern spricht, findet sich diese Passage hinsichtlich „Hersteller“ auch in einigen Agenturverträgen. Das wird wohl in den allermeisten Fällen nur auf die Makler zutreffen, die häufiger eigene Produkte entwickeln.

Ein Versicherungsvermittler gilt dann als Hersteller, wenn er/sie bei der Konzeption oder Entwicklung eines Versicherungsproduktes über Entscheidungsbefugnis verfügt. Also selbstständig die wesentlichen Merkmale und Hauptelemente eines Versicherungsproduktes festlegen kann – einschließlich Deckung, Preis, Kosten, Risiko, Zielmarkt, Entschädigung und Garantierechte.

Wo genau die Grenze ist, wird wohl erst in den nächsten Jahren ausjudiziert werden.
Wenn also ein Maklerverbund für seine Kunden eine spezielle Variante der Haushaltsversicherung entwickelt und vertreibt, dann ist man wohl eindeutig Hersteller.

c) Frage: Welche Pflichten, Haftungspotential hat ein Hersteller?

Mag. Novotny: Gilt man als Hersteller, dann hat man umfassende Pflichten. POG, Zielmarkt, Überwachung, usw.
Alle Details dazu sowie Vorschläge, wie man die Passage abändern sollte, finden Sie hier…

Für weitere Rückfragen steht Mag. Novotny IVVA Mitgliedern gerne zum IVVA-Sonderpreis zur Verfügung:

RA Mag. Stephan Novotny, Foto: Stephan Huger


RA Mag. Stephan Novotny

1010 Wien, Landesgerichtsstraße 16/12 (neu)

kanzlei@ra-novotny.at

https://www.ra-novotny.at

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