Anmerkung zum HDI-Vertrag mit IDD und DSGVO

HDI hat einen neuen Agenturvertrag ausgesandt, der trotz neuer zusätzlicher Regelungen „dank DSGVO und IDD“ weiterhin vorbildlich, sowie trotzdem kurz und bündig ist. Die Sprache ist für „Eingelesene“ auch erfreulicherweise gut verständlich gewählt.

Besonders – positiv – auffällig ist, dass die HDI die DSGVO richtig umsetzt und zu Recht erkannt hat, dass Agent keine Angestellten sondern Unternehmer sind.

DatenVERANTWORTLICHER? DatenVERARBEITER?

Agenten werden zu Recht im Punkt 5 als DatenVERANTWORTLICHE definiert und nicht als AuftragsVERARBEITER (wie das in manchen anderen Verträgen fälschlicherweise umgesetzt wurde).

Und die HDI akzeptiert auch, dass die HDI UND AGENTEN, dann wenn ein Agent Daten an HDI übermittelt hat, GEMEINSAM für die Daten VERANTWORTLICH sind. Das haben wir so in dieser Deutlichkeit und Richtigkeit in noch keinem Vertrag gelesen.  Details siehe Punkt 5.1 bis 5.4.

IDD, Versicherungsvertriebsrichtlinie

[Beitrag/Seite gesperrt]
Entschuldigung - der Inhalt dieser Seite bzw. dieses Beitrags ist nur für IVVA Mitglieder sichtbar!
IVVA Mitgliedschaft jetzt beantragen >>

Anmelden
   

Ich möchte künftig topaktuell informiert werden. Senden Sie mir Ihre kostenlosen IVVA-News zu.

MITGLIEDER LOGIN