Anmerkung zum HDI-Vertrag mit IDD und DSGVO

Geschätzte Mitglieder und Leser!
Wie haben bewusst, jeden uns vorliegenden Vertrag einzeln behandelt. Dadurch ergeben sich teilweise gleichlautende Kommentare. Es war uns wichtig, so klar als möglich die einzelnen Verträge zu beurteilen. Die Information und Sicherheit der betroffenen Agenturen soll im Vordergrund stehen.

HDI hat einen neuen Agenturvertrag ausgesandt, der trotz neuer zusätzlicher Regelungen „dank DSGVO und IDD“ weiterhin vorbildlich, sowie trotzdem kurz und bündig ist. Die Sprache ist für „Eingelesene“ auch erfreulicherweise gut verständlich gewählt.

Besonders – positiv – auffällig ist, dass die HDI die DSGVO richtig umsetzt und zu Recht erkannt hat, dass Agent keine Angestellten sondern Unternehmer sind.

DatenVERANTWORTLICHER? DatenVERARBEITER?

Agenten werden zu Recht im Punkt 5 als DatenVERANTWORTLICHE definiert und nicht als AuftragsVERARBEITER (wie das in manchen anderen Verträgen fälschlicherweise umgesetzt wurde).

Und die HDI akzeptiert auch, dass die HDI UND AGENTEN, dann wenn ein Agent Daten an HDI übermittelt hat, GEMEINSAM für die Daten VERANTWORTLICH sind. Das haben wir so in dieser Deutlichkeit und Richtigkeit in noch keinem Vertrag gelesen.  Details siehe Punkt 5.1 bis 5.4.

IDD, Versicherungsvertriebsrichtlinie

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