Aber WAS gilt als Weiterbildung und bei WEM darf man sie absolvieren?
Und gelten nun Online-Webinare zu 100 % als IDD Weiterbildung?
Um diese Fragen zu klären, haben wir wieder Rat beim auf Versicherungs- und Datenschutzrecht spezialisierten Anwalt Mag. Stephan Novotny eingeholt.
Er beantwortet u.a.
- Gilt jedes beliebige Seminar/Webinar für die gesetzliche Weiterbildung?
Wie viele Stunden darf ich bei meinem Versicherer absolvieren und wie viele Stunden muss ich bei einem unabhängigen Anbieter absolvieren? - Welche Institute gelten als unabhängig und sind zertifiziert, also für die Weiterbildung erlaubt?
- Darf man nur 50% der Stunden oder doch 100 % als Webinar absolvieren?
Zum Erinnern: Wir haben schon mehrmals über das Thema Aus- und Weiterbildung berichtet: U.a.
Die Lehrpläne der Agenten, Makler, FDL finden Sie in unserer Rubrik „Recht für Agenten“ und zwar hier…
Alle Details und beantwortete Fragen aus der Praxis finden Sie hier…
Hier folgt sein Beitrag.
Ausgangslage: Das Jahr nähert sich dem Ende und damit droht bald Torschluss für Ihre jährliche Weiterbildung.
Sollten Ihnen noch Stunden auf das 15 (bzw. 20 für gewerbliche Vermögensberater) -Stunden-Ziel fehlen, wird die Zeit knapp, denn eine Verlängerung gibt es nicht.
Nach dem 31.12. ist es zu spät, um einen alten Werbespruch einer Versicherung zu bemühen.
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