In den letzten Wochen erhielten wir mehrere Anfragen, die sich mit dem Themen-Komplex „Gilt E-Mail-Versand nach Wirksamwerden der DSGVo als sicher und darf ich auch künftig E-Mails für meine tägliche Arbeit verwenden?“
Etwa:
* Darf man Angebote Kunden per Mail senden?
* Darf man Kopien von Abschlüssen betreffenden Kunden per Mail senden?
* Darf man Anträge an Versicherungen per Mail senden?
Diese Frage ist in Fachkreisen noch nicht endgültig geklärt. Wir wollen Ihnen aber – nach einer kurzer Einleitung – einen sicheren Weg zeigen, wie Sie auch künftig das Instrument E-Mail verwenden können und die Unsicherheit bzw. Lücken, die sich aufgrund der Nutzung dieses Kommunikationsweges ergeben, ausschalten können.
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