Generali kündigt Agenturverträge. Sind das Einzelfälle? (NL 15/24)

Wir wurden kürzlich davon informiert, dass die Generali Agenturverträge kündigt.

Ziemlich formlos, knappe zwei Zeilen, ohne Angabe von Gründen. Trotz jahrzehntelanger Agenturpartnerschaft.

Die Vorgehensweise ist für langjährige Agenten sehr befremdlich, da im Vorfeld keine auch nur irgendwie geartete Kontaktaufnahme passiert sein soll.
Ein Mail mit dem Tenor wie „warum geben Sie nur noch wenig ab“ oder „was können wir tun, dass Sie wieder verstärkt unsere Produkte wählen“, könnte man nach langer Zusammenarbeit erwarten. Ist aber offensichtlich zu viel erwartet, denn „man verursache nur Kosten“. Das ist scheinbar die harte Realität, auch wenn man das halbe Berufsleben mit dem Versicherer zusammengearbeitet hat.

Wir würden nun von Ihnen werte Mitglieder, werte Leser wissen, ob das Einzelfälle sind, oder ob Generali massenhaft Agenten kündigt.

Senden Sie uns bitte Ihre Rückmeldung an redaktion@ivva.at – wir behandeln Ihre Information gerne komplett anonym.

Was tun im Falle der Kündigung?

Gegen die Kündigung selbst kann man nichts tun, weil es jedem der Partner zusteht die Zusammenarbeit aufzukündigen.
Somit ist gemäß den gesetzlichen Bestimmungen die Kündigung einer Agentur jederzeit möglich!

Geschützt wird die Agentur nur
durch den Anspruch auf Ausgleichsanspruch (siehe § 24 und 26d HVertrG) bzw. die Weiterzahlung der Folgeprovision für die vom Agenten vermittelten und aufrechten Versicherungsverträge. Wobei die rechtliche Situation (siehe § 26c Abs.1a) als zwingende Regelung nur eine 50%ige Folge bestimmt.  Eine weitere negative Auswirkung bringt die Vermittlernachfolge, die die bestehenden Verträge sukzessive dezimieren wird.
Auch droht, dass der bisherige Agent keine Information über eventuelle Schäden, etc. erfährt und damit der Kontakt zum bisherigen Kunden verloren geht und zu Enttäuschung auf Kundenseite führt (möglicher Tenor „mein Agent hat mich nicht unterstützt“).

Tipp: Achten Sie im Falle einer Kündigung darauf, zu welchem Zeitpunkt gekündigt wird, es sind hier die Kündigungsfristen laut Handelsvertretergesetz einzuhalten. Und studieren Sie Ihren Agenturvertrag, was für den Fall der Kündigung des Agenturvertrags genau geregelt ist (Folgeprovision, Ausgleichsanspruch, etc.). Bei Rückfragen senden Sie ein E-mail an redaktion@ivva.at .

Wichtig erscheint uns auch, dass Sie keinerlei Aktivitäten unternehmen, bei denen man Ihnen unterstellen könnte, dass Sie den bisherigen Kunden abwerben und zu einem anderen Versicherer konvertieren wollten. Seien Sie also sehr vorsichtig, damit man Ihnen

Beste Grüße vom IVVA Team

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