Gefahr Dienstnehmerähnlichkeit gebannt? (NL 1/13)

Der IVVA ist der Meinung, dass das Gewerbe der selbständigen Versicherungsvermittler in der Form Agenten nicht in Gefahr ist, als Dienstnehmerähnlich eingestuft zu werden. Ein Gespräch mit dem Hauptverband der österr. Sozialversicherungsträger hat unsere Einschätzung bestätigt.

Wenn eine Agentur einen Gewerbeschein besitzt, im Normalfall bei der GSVG versichert ist, einen entsprechenden Agenturvertrag hat und im Vermittlerregister eingetragen ist, dann sind damit viele Kriterien gegeben, die eine Dienstnehmerähnlichkeit ausschließen. Wenn auch noch der Inhalt des Agenturvertrages keinerlei Zweifel zulässt, so gehen wir von einem selbständigen Gewerbetreibenden aus.

Wieso sind wir auf dieses Thema aufmerksam geworden?

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