E-mail und sensible Daten? Kunde kommuniziert via WhatsApp? Handy privat genutzt?
Praxisnahe Fragen zur täglichen Kommunikation in vielen Unternehmen zeigen Widersprüche zwischen Theorie und Praxis auf.
Könnte man folgende Fragen an Rechtsanwalt Dr. Novotny stellen?
- Ist es für uns Agenten erlaubt, eine E-Mail mit sensiblen Daten (Befunde, Diagnose, Gesundheitszustand usw. KV, Privatarzt-Tarif etc.) vom Kunden entgegenzunehmen und per E-Mail an die Krankenversicherungsanstalt weiter zu leiten?
- Kunden senden uns auch unaufgefordert Daten (sogar sensible) per WhatsApp und bitten um Weiterleitung. Wie sieht es hier rechtlich aus? Ich kann mich ja gar nicht wehren, wenn ein Kunde dieses Instrument verwendet – ich fordere ihn nicht dazu auf!
- Mein Handy verwende ich privat und beruflich gemischt. Mein WhatsApp-Zugang ist bereits ein Business Zugang. Wie beurteilen Sie diese Sachlage aus DSGVO-Sicht?
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Hier folgt nun der Beitrag mit den Antworten von Mag. Novotny:
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