FMA: Verschärfte Aufsicht, steigende Verdachtsmeldungen, höhere Strafen (NL 15b/25)

RA Mag. Stephan Novotny, Foto: Stephan Huger
RA Mag. Stephan Novotny, Foto: Stephan Huger

Nicht auf die leichte Schulter nehmen und bei PEPs und bei Kunden aus „grau-gelisteten Ländern“ ganz besonders aufpassen, um hohe Strafen zu vermeiden.

Ein, zwei Mal im Jahr erinnern wir unsere Mitglieder und Leser an den Themenbereich „Geldwäsche“. Gibt es doch in der normalen Kundenbeziehung regelmäßige Aufgaben einzuhalten (etwa den Risikobewertungsfragebogen 1-2 x im Jahr zu überarbeiten, was man im Tagesgeschäft leicht vergisst), aber auch „Neuheiten“, die man wegen des seltenen Anwendungsfalls noch nicht kennt, noch nicht umgesetzt hat (etwa sich auf der Meldeplattform goAML zu registrieren, um im Ernstfall einen Geldwäsche-Fall rasch melden zu können). Details dazu hier zum Nachlesen…

 

FMA-Geldwäsche-Bericht
Vorige Woche präsentierte die Finanzmarktaufsichtsbehörde (kurz FMA) Zahlen und Fakten aus ihrem jüngsten Geldwäsche-Bericht. DER STANDARD berichtete darüber.

Ergebnis kurz zusammengefasst: Die FMA verzeichnete im Vorjahr einen drastischen Anstieg an Geldwäscheverdachtsmeldungen, rund 11.000 Fälle. Das sind fast doppelt so viele wie im Jahr davor. Und deutlich mehr als im Jahre 2000 (damals waren es erst rund 2.000 Fälle).

Und: Die FMA verhängte 2024 Geldstrafen in Höhe von 4,5 Millionen Euro, unter anderem gegen große Institute wie die Raiffeisen Bank International (letztere ist noch nicht rechtskräftig).

Dieser Anstieg wird auf eine Null-Toleranz-Politik der FMA und ein gestiegenes Bewusstsein in der Branche zurückgeführt. Eduard Müller, Vorstand der FMA wird im STANDARD zitiert, dass Geldwäsche „inzwischen selbst beim kleinsten und widerborstigsten Institut angekommen sei“.

Und die FMA betont, dass Geldwäsche massive Reputationsschäden für Finanzdienstleister und das gesamte Land verursachen kann. Österreich stehe zudem unter internationaler Beobachtung durch die FATF, deren Prüfung Einfluss auf die wirtschaftliche Stabilität des Landes haben könne. Ein negativer Befund könnte Österreich auf eine Risikoliste setzen – mit potenziellen Schäden in Milliardenhöhe.

FATF ist eine internationale Organisation namens „Financial Action Task Force on Money Laundering“, also frei übersetzt die Einsatzgruppe gegen Geldwäsche. Sie erstellt und veröffentlicht mehrmals im Jahr eine Liste jener Länder, „die in ihren Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche strategische Mängel aufweisen, die wesentliche Risiken für das internationale Finanzsystem darstellen (Hoch-Risko-Länder). Im Branchen-Jargon spricht man auch von der „grauen Liste“.

Die FATF-Liste der „grau gelisteten Länder“finden Sie hier:
https://www.fatf-gafi.org/content/fatf-gafi/en/publications/High-risk-and-other-monitored-jurisdictions/increased-monitoring-february-2025.html

Während angesichts der aktuellen Weltwirtschafslage man Russland, Weißrussland erwarten konnte, befinden sich auch Bulgarien und seit 2023 auch Kroatien auf dieser Liste.
Und das hat auch praktische Auswirkungen auf die tägliche Arbeit der Berater und Vermittler, wenn Sie für Kunden aus solchen Ländern tätig werden wollen.
Beispielsweise müssen Sie diese Kunden intensiver prüfen, wirtschaftlich Berechtigte genau identifizieren, die eigenen Risikobewertungen und Compliance-Regeln anpassen, Vorgänge dokumentieren, möglicherweise melden. Usw. usf.

Ja, Nicht alle Berater und Vermittler sind betroffen, klassische Sachversicherungen gelten wohl als weniger risikobehaftet. Doch bei Lebensversicherungen, andere Versicherungsprodukte mit Anlagezweck oder größeren Bartransaktionen (ab 10.000 €) greifen die Vorschriften sehr wohl.
Achten Sie besonders auf PEPs (wer aller zu politischen Kunden zählt? hier zum Nachlesen…)

Bedenken Sie: Mit der neuen EU-Anti-Geldwäsche-Behörde (AMLA) und der kommenden Geldwäscheverordnung wird die Kontrolle noch strenger. Immerhin hat die AMLA heuer bereits die Arbeit aufgenommen und wird mit 400 Mitarbeiter ausgestattet werden, die den Kampf gegen Geldwäsche intensivieren werden.

Bitte diese Verpflichtungen keinesfalls auf die leichte Schulter nehmen. Die EU hat die Pflichten in den letzten Jahren immer mehr verschärft, eine 5. Geldwäsche-Richtlinie nach der anderen traten in Kraft. Auch sollten Sie nicht glauben, dass man hier nur große Firmen kontrollieren würde. Im Gegenteil: Auch Klein- und Kleinstunternehmen werden angeschrieben und aufgefordert binnen 14 Tagen Unterlagen abzuliefern. Wir vermuten, dass hier die zu Prüfenden nach dem Zufalls-Prinzip aus dem GISA-Verzeichnis ausgewählt werden.
Wie dabei vorzugehen ist, haben wir hier zusammengefasst: https://ivva.at/goaml-und-massnahmen-zur-geldwaesche-bekaempfung-pflicht-nl-30-24/

Daher: Nehmen Sie als Geldwäsche keinesfalls auf die leichte Schulter und passen Sie bei PEPs und Kunden aus „grau-gelisteten Ländern“ ganz besonders auf, um hohe Strafen zu vermeiden.

 

Beste Grüße von Mag. Stephan Novotny und dem IVVA Team

Quellen und nützliche Links:


Die FATF-Liste der „grau gelisteten Länder“finden Sie hier (u.a. mit Kroatien, Bulgarien, Weißrussland, Russland…):
https://www.fatf-gafi.org/content/fatf-gafi/en/publications/High-risk-and-other-monitored-jurisdictions/increased-monitoring-february-2025.html

Sollten Sie noch keinen Anwalt haben: Mag. Stephan Novotny, ein auf Versicherungs- und Datenschutzrecht spezialisierter Fachanwalt steht gerne zur Verfügung, für IVVA Mitglieder sogar zum Spezialpreis.

RA Mag. Stephan Novotny, Foto: Stephan Huger
RA Mag. Stephan Novotny, Foto: Stephan Huger

 

RA Mag. Stephan Novotny, Foto: Stephan Huger


RA Mag. Stephan Novotny

1010 Wien, Landesgerichtsstraße 16/12

Ich möchte künftig topaktuell informiert werden. Senden Sie mir Ihre kostenlosen IVVA-News zu.

MITGLIEDER LOGIN