Bescheid der Datenschutzbehörde: Zugang zu alten Bankdaten muss gratis sein!
Können wir daraus etwas „lernen“?
Wie schon angekündigt, ist mit dem 25.5. die DSGVO Vorbereitung NICHT erledigt. Viele Themen sind nur angerissen, aber nicht exakt definiert. Man muss nun warten, wie die Datenschutzbehörde konkret Themen definiert. Dazu wird sie Black- und White-Listen herausgeben, in denen definiert wird, was erlaubt und keinesfalls erlaubt ist. Und sie wird sich über Verhaltensweisen, die an sie herangetragen werden, ein Urteil bilden und dieses in Bescheiden festlegen.
Solche Entscheidungen sollte man nicht ignorieren, sondern nutzen, um zu prüfen, ob das bisher eigene Vorgehen richtig war und falls nein, dieses adaptieren.
Vor wenigen Tagen berichtete DER STANDARD darüber, dass es einen ersten Bescheid der Datenschutzbehörde gebe. Zwar findet man den Bescheid noch nicht auf der Homepage der Behörde oder im RIS-System. Dennoch sind die Erst-Informationen dazu sehr interessant, auch über den Anlassfall und Branchengrenzen hinaus. Dazu unten mehr.
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