Wie vermeiden Sie künftige Rechtsstreitigkeiten?
Schon mehrmals beschäftigten sich Anwälte mit der Frage, ob Agenten mit Vollmachten tägig werden dürfen. Auch der IVVA und unsere Berufsvertretung in der WKO haben sich dazu geäußert und diese Frage bejaht.
Nun liegt wieder ein Urteil vor, das wir unten im Detail besprechen, um Sie werte Agentin, werter Agent möglichst vor künftigen Schwierigkeiten zu bewahren.
Vorab ganz wichtige allgemeine Hinweise:
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