Einige Aufregung herrscht in der Branche über einen Entscheid des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH). Aufgrund einiger Rückfragen fassen wir den Ist-Zustand zusammen.
Der VwGH hob vorige Woche einen Bescheid aus dem Jahr 2008 auf. Damals hatte das Wirtschaftsministerium die rechtliche Möglichkeit einer Mehrfachagenten-Tätigkeit ausdrücklich bejaht. Der Mehrfachagent ist ja vor allem den Vertretern der Makler ein dicker Dorn im Auge. Entsprechend groß war also der Jubel auf dieser Seite.
ABER der VwGH hat nicht inhaltlich entschieden. Er hat also den Mehrfachagenten nicht für unzulässig erkannt und das Ministerium zu einer eventuellen Änderung aufgefordert.
Der VwGH hat lediglich entschieden, dass…
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