Vorige Woche starteten wir eine neue Serie, um Sie über die Sommer-Monate über diverse – in praktisch jedem Unternehmen zum Einsatz kommenden – Software zu informieren. Was es dabei zu bedenken gibt, wo sich Gefahren verstecken, warum Updates auch nach der DSGVO unbedingt durchzuführen sind.
Teil 1 beschäftigte sich mit der Antiviren-Software von Kaspersky, vor der u.a. das Deutsche Bundesamt für Sicherheit (kurz BSI) warnte.
Kaspersky versuchte dagegen vorzugehen, aber zwischenzeitlich hat nicht nur das Verwaltungsgericht in Köln, sondern auch das Oberverwaltungsgericht in NRW die „Warnung vor Kaspersky-Produkten als rechtmäßig bezeichnet“. Zum Nachlesen, was das Problem ist, hier klicken…
Heute folgt Teil 2, der sich mit dem Betriebssystem Windows beschäftigt, denn:
Microsoft hat das Ende von Windows 10 schon lange beschlossen. Folge ist Handlungsbedarf „dank DSGVO“.
- Wir sehen uns die aktuelle Entwicklung der Betriebssysteme Windows 10 und 11 näher an.
- Berichten, welche Versionen von Windows 10 (seit Juni 2024) und Windows 11 (ab Oktober 2024) keine Sicherheitsupdate mehr erhalten.
- Und erfahren, warum es für Ihr Unternehmen geschäftsschädigend sein kann, wenn Sie weiterhin veralterte Software verwenden.
- Und was die DSGVO zu all dem vorschreibt und warum man die TOMs auch gleich wieder mal überprüfen sollte.„Never change a running system“ – dieser EDV-Spruch hat spätestens seit Inkrafttreten der DSGVO ausgediehnt und darf Sie nicht vom Handeln abhalten.
Daher: Checken Sie, welches System und welche Version davon Sie nutzen. Und aktualisieren Sie. Wie, das erfahren Sie auch im Beitrag unten anbei.
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