Gastkommentar von Dr. Susanne Kern
Manche Agenturverträge berechtigten den Unternehmer, die Provisionen einseitig zu ändern.
Ist eine solche einseitige Änderung zulässig und wenn ja, welche Möglichkeiten hat der Agent in einem solchen Fall?
Dr. Susanne Kuen ist eine auf das Vertriebsrecht spezialisierte Rechtsanwältin und hat schon – insbesondere in Bezug auf den Ausgleichsanspruch – zahlreiche klagestattgebende Urteile für Agenten erwirkt (http://www.ra-kuen.at/urteile). Sie berät und vertritt ausschließlich auf Seiten der Agenten.
Der folgende Artikel Susanne Kuens gibt einen Überblick über die Rechtslage zur einseitigen Änderung der Provisionsvereinbarung. Besondere Berücksichtigung finden die Wirksamkeit der Änderung sowie die Entstehung des Ausgleichsanspruches im Falle der deswegen erfolgenden Eigenkündigung des Agenten.
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