Vor wenigen Wochen haben wir den ersten Teil der Versicherungsgeschichte online gestellt. Zum Nachlesen klicken Sie bitte auf diesen Link:
Die Versicherungsagenten: Gestern, heute, morgen (NL 16/16)
Viele unserer aktuellen und jahrelang andauernden Probleme sind „historisch“ bedingt.
Hier folgt nun Teil 2 der Serie, der über die Entwicklung der eigenen Berufsvertretung um die Jahrtausendwende und die Umsetzung der ersten Versicherungsvermittler-Richtlinie IMD berichtet. Auch der Kampf um den Erhalt des Mehrfachagenten war ein massives Stück Arbeit.
Darstellung aus der Sicht und persönlichen Erfahrungen von KommR Peter Salek.
Der Berufsgruppenstreit eskaliert, leider wird ein Interessenausgleich zwischen den Berufsgruppen Agent und Makler im Haus der WKÖ eher vermieden als betrieben. Die passive Haltung der Wirtschaftkammern zum Konflikt Makler/Agenten lässt zu, dass die Angelegenheit in die Öffentlichkeit getragen wird. Makleraktionen außerhalb der WKÖ, die dazu dienen den Agenten zu schaden, werden ignoriert. Koordinierungen in der Sparte und auf höherer Ebene zur GewO 2002 nicht eingehalten, denn nach massiven Interventionen der Makler beim Gesetzgeber und bei Abgeordneten wird im Nationalrat (13.6.02) in der GewO eine spartenmäßige Einschränkung des Mehrfachagenten beschlossen. Auslöser war eine falsche Interpretation eines Entwurfs der Versicherungsvermittlungs-Richtlinie (VVRL).
- 137 Abs.2 Die Begründung mehrerer Agenturverhältnisse ist nur dann zulässig, wenn die Versicherungsprodukte der verschiedenen Versicherungsunternehmen nicht in Konkurrenz zueinander stehen.
Das Bundesgremium der Versicherungsagenten konnte den Wirtschaftsausschuss im Parlament unter dem Vorsitz des Abgeordneten Dr. Rainhold Mitterlehner überzeugen, dass die Versicherungsvermittler-Richtlinie keineswegs ein Verbot einer Mehrfachvertretung verlangt, sondern eher das Gegenteil: Herrn De-Frutos-Gomez – EU Kommission – zufolge dürfte nach der Richtlinie für die Mitgliedstaaten eine solche Einschränkung für Vermittler aus anderen Mitgliedstaaten gar nicht zutreffen. Demzufolge wäre besagter Paragraph in der GewO eine Schlechterstellung österreichischer Versicherungsagenten. Die Abgeordneten von ÖVP und FPÖ im Wirtschaftsausschuss haben diesen Irrtum durch einen Abänderungsantrag, der die Streichung vorsieht, richtig gestellt und durch den Nationalrat (10.7.2002) im Parlament beschlossen. Leider erhielt dieser Beschluss – fehlende Zustimmung der Länder (Konsultationsmechanismus) – niemals Rechtskraft.
Die Maklervertreter haben natürlich versucht auch diese zweite Vorlage im Nationalrat zu verhindern. Diverse Zeitungsartikel mit den bekannten Wortspenden vom Vizeobmann der Wiener Makler Rudolf Mittendorfer haben eher den Agenten als den Maklern geholfen. Diesmal wurde sogar der Verfassungsrechtler Prof. DDr. Heinz Mayer gewonnen, der in einem Gutachten bestätigt hat, dass Art.2 Punkt 7 der Richtlinie gebietet, dass in allen Mitgliedstaaten eine Rechtslage hergestellt wird, die dem Wortlaut des § 137/2 GewO (nur Spartenagent) entspricht. Mayer hat sich in seiner Rechtsmeinung auch nicht von der Tatsache beirren lassen, dass schon mehrfach die EU-Kommission und die österreichischen Rechtsgelehrten Prof. Jabornegg und Prof. Fenyves, sowie das Wirtschaftsministerium und Univ. Doz. Hanreich Rechtspolitischen-Abteilung der WKÖ bestätigten, dass das derzeit in der GewO bestehende teilweise Berufsverbot für unseren Berufstand nicht durch die EU-Richtlinie geboten ist.
Über ein Jahr hat unser Gesetzgeber benötigt um den § 137/2 GewO, der tausende Agenten in seiner Existenz bedroht hat, zu streichen und diese Streichung in Rechtskraft zu setzen. Am 8.Juli 2003 wurde die Aufhebung zum zweiten Mal beschlossen und mit 1.8.2003 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Ein Erfolg, den sich die Agentenvertreter hart erkämpft haben und es motiviert, wenn letztendlich doch die richtige Entscheidung vom Gesetzgeber getroffen wird. Die Haltung des Versicherungsverbandes unter Präsident Dr. Dietrich Karner zum Thema Mehrfachagent ist als neutral einzustufen.
Die Umsetzung der Richtlinie in österreichisches Recht
Es wäre naheliegend annehmen zu können, dass das Thema Mehrfachagent als beendet betrachtet werden kann. Leider ist die seit 1997 von den Maklern betriebene Beseitigung des Mehrfachagenten zu einer unendlichen Geschichte geworden. Die Fortsetzung war garantiert, denn die Umsetzung der VVRL hat bereits die nächste Aktion einleitet.
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