Eigene Weiterbildung und jene der Mitarbeiter nicht vergessen (NL 31/23)

RA Mag. Stephan Novotny, Foto: Stephan Huger
RA Mag. Stephan Novotny, Foto: Stephan Huger

Gewerbebehörden fordern IDD-Stunden-Nachweise!

Das Jahr nähert sich dem Ende und damit auch die Möglichkeit die Stunden für die vorgeschriebene jährliche Weiterbildung zu absolvieren.

Damit nicht erst ein paar Tage vor Weihnachten eine Torschluss-Panik ausbricht, erinnern wir Sie bereits jetzt daran. Und fassen die wichtigsten Inputs, die wir mit dem auf Versicherungsrecht spezialisierten Anwalt Mag. Novotny schon mehrmals aufbereitet haben, zusammen.

Sollten Ihnen noch Stunden auf das 15 (bzw. 20 für gewerbliche Vermögensberater) -Stunden-Ziel fehlen, wird die Zeit knapp, denn eine Verlängerung gibt es nicht. Nach dem 31.12. ist es zu spät, um einen alten Werbespruch einer Versicherung zu bemühen.

Regelmäßig machen Gewerbebehörden Ernst und fordern die Versicherungsvermittler auf, die IDD-Stunden-Nachweise zu übermitteln. Zum Nachlesen der rechtlichen Lage hier ein Beitrag von RA Mag. Stephan Novotny hier…

Zum Erinnern: Regelmäßig mussten wir und andere Fachmedien berichten, dass die Behörden bei Überprüfungen große Mängel feststellten. Bedenken Sie: Das sind keine „kleinen Hoppalas“, sondern es drohen bei erstmaligem Verstoß bis zu EUR 2.180 € (§ 367 Z 58 GewO iVm § 137b Abs 3 GewO) Strafe. Und bei mehrmaligem Verstoß sogar Berufsverbot!

Und ein Urteil des Landesverwaltungsgericht Oberösterreich bestätigte den Entzug der Gewerbeberechtigung mit der abschließenden Feststellung: „…handelt es sich bei der Nichterfüllung der Weiterbildungsverpflichtung nicht um ein Bagatelldelikt“. Details zum Urteil finden Sie hier…

Weitere Konsequenz der Nicht-Erfüllung der IDD-Weiterbildungs-Pflicht?

Neben oben zitierten Geldstrafen und möglichem Berufsverbot droht auch das Aussteigen der Berufshaftpflichtversicherung.
Gründe könnten sein, dass dieberufliche Sorgfalt in Form der Fortbildungsverpflichtung nicht eingehalten wird“. Und ein Wegfall der Berufshaftpflichtversicherung hat wiederum sofort Maßnahmen der Behörde zur Folge (Einleitung Gewerbeentziehungsverfahren).
Bedenken Sie: Sollte einem Kunden ein Schaden durch den Vermittler (schuldhaft) entstanden sein, muss der Versicherer den Kunden den Schaden ersetzen, aber wird sich beim Vermittler regressieren. Also droht auch von dieser Seite „grobes Ungemach“, das sehr teuer werden kann.

Daher: Egal ob klein oder groß: EPU / KMU oder Konzern. Egal ob Unternehmen mit einigen bis vielen Mitarbeitern: Bitte die IDD-Weiterbildung nicht auf die leichte Schulter nehmen! Denn wer gegen die Weiterbildungspflicht verstößt, riskiert die Gewerbeberechtigung.

Häufige Frage: Gilt jedes Seminar / Webinar?
Nein. Natürlich lässt sich nicht jedes x-beliebige Webinar für die gesetzliche Weiterbildung anrechnen. Auf der IVVA Webseite finden Sie einen Beitrag mit dem Titel: „Gilt ein ÖAMTC-Webinar?“. Antwort ist Nein.
Die Details warum nicht bzw. wie Sie erkennen können, ob ein Webinar, Seminar zählt, können Sie hier nachlesen…

Weitere Frage: Stimmt es, dass Weiterbildung von unabhängigen Institutionen stammen muss?
Ja. Zu mindestens 50 %!
Zum Erinnern: Alle selbständigen Versicherungsvermittler müssen nach der Gewerbeordnung jährlich mindestens 15 Stunden absolvieren, wobei 50 % der Stunden nur bei bestimmten im Lehrplan vorgesehenen bestimmten unabhängigen Bildungsinstitutionen durchgeführt werden dürfen. In Nebentätigkeit bzw. im Nebengewerbe sind es 5 Stunden. Aber wer gilt als unabhängig? Das haben wir in diesem Beitrag erklärt…

IDD Weiterbildung Ihrer Mitarbeiter organisieren / prüfen!
Viele Einzelkämpfer / Klein-Unternehmen vergessen, dass sie auch für die Weiterbildung ihrer Mitarbeiter verantwortlich sind.
Welche Mitarbeiter muss ich schulen? Gibt es Unterschiede hinsichtlich Anforderungen zwischen „Mitwirkenden“ und „Leitungsorganen“? Und wer gilt als Leitungsorgan?
Und welche Form-Vorschriften muss man einhalten (Zertifikate, Dokumentation) und wie lange muss man so etwas aufheben?
Die Antworten samt Details dazu haben wir mit Mag. Novotny hier beantwortet…

Frage: Gelten Webinar weiterhin für die Weiterbildung?
Grundsätzlich ja, aber seit dem Ende der Corona-Pandemie muss wieder auf ein „ausgewogenes“ Verhältnis zwischen Webinaren und Präsenzveranstaltungen geachtet werden. Was das bedeutet, haben wir hier erklärt…

DAHER: Bitte die Weiterbildung nicht auf die leichte Schulter nehmen, checken, ob alle die nötigen Stunden gesammelt haben und die Unterlagen bereits jetzt zusammen suchen, damit Sie alles bei der Hand haben, wenn die Behörde anklopft!

Beste Grüße vom IVVA Team und RA Mag. Stephan Novotny

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