Welche Konsequenzen hat das? Muss Agent die Korrektur gerichtlich durchsetzen?
Wie schon im vorletzten Newsletter berichtet, hat der IVVA in den letzten Wochen wieder einige Agenturverträge zur Ansicht und Beurteilung vorgelegt erhalten. Auf der Homepage des IVVA finden Sie, geschätzte Mitglieder und Leser, die uns bekannten Agenturverträge mit entsprechenden Hinweisen, welche Passagen günstig / nachteilig sind. Zum Nachlesen hier klicken…
Die neu vorgelegten Verträge sind noch nicht online, da wir die betreffenden Unternehmen auf unsere Bedenken hingewiesen haben und diese versprochen haben, den Vertrag hausintern nochmals zu besprechen. Und da eventuelle Abänderungen auch vom Vorstand abzusegnen sind, kann es noch ein wenig Zeit dauern.
Rechtlich „interessant“ ist eine Frage, die uns schon seit Jahren in diesem Zusammenhang gestellt wird und die wir nun versuchen mit Mag. Novotny zu klären.
Hier seine Ausführungen:
Gesetzwidrigen Agenturvertrag unterschrieben. Was bedeutet das? Alles verloren?
Es geht also um die Frage, was passiert eigentlich, wenn ein Agent einen Agenturvertrag unterschreibt, in dem eindeutig gesetzwidrige Passagen enthalten sind? Hebelt diese individuelle Akzeptanz des Agenten die Gesetzwidrigkeit auf? Verzichtet also der Agent durch seine Unterschrift auf sein Recht?
Ein praktisches Beispiel: In einem uns vorliegenden Agenturvertrag steht hinsichtlich Kündigung, dass die Kündigungsfrist EIN MONAT betragen würde. Das ist gesetzwidrig, schreibt doch das für uns zuständige Handelsvertretergesetz für diesen Fall eine zeitliche Staffelung je nach Dauer der Vertragsbeziehung vor.
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