DSGVO-Millionen-Strafe: Was können wir daraus lernen? (NL 17/19)

Start der Sommer-Serie: Worauf legte die Behörde bisher Wert!
Checken Sie, ob Sie alles für die DSGVO erledigt haben!

RA Mag. Stephan Novotny, Foto: Stephan Huger

Rund ein Jahr nach dem Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung in Österreich (25.5.2018) werden nun die ersten großen Verfahren beendet und die verhängten Strafen bekannt. Den Anfang machte die EU, die Google zu einer Millionenstrafe verdonnerte. Wir haben zu Jahresbeginn darüber bereits berichtet. Zum Nachlesen hier klicken…

Dann wurde bekannt, dass in Portugal ein Krankenhaus zu 400.000 Euro Strafe verdonnert wurde. Und diese Höhe sei noch sehr bescheiden ausgefallen, weil sich das Krankenhaus einsichtig zeigte und an der Aufarbeitung mit der Datenschutzbehörde (DSB) mitgearbeitet hat, was strafmindernd wirkte, wie die DSB mitteilte. Ursache für die Strafe war mangelndes / fehlendes Berechtigungsmanagement (Details dazu folgen im nächsten Newsletter).

Und gestern wurde bekannt, dass British Airways nach einem Datendiebstahl (Daten von rund 500.000 Kunden sollen gestohlen worden sein) zu rund 205 Mio. Euro Strafe verurteilt worden ist (Details dazu folgen in Kürze).

Wir werden diese aktuellen Entwicklungen zum Anlass nehmen, um Sie in den – möglicherweise etwas ruhigeren – Sommerwochen wieder mit Informationen zur DSGVO zu versorgen.

Wir möchten Ihnen einerseits Erkenntnisse aus der bisherigen Tätigkeit der Datenschutzbehörden mitteilen. Motto: Was waren Anlässe für Beschwerden bei den Behörden? Was wurde falsch gemacht? Wie haben das die Behörden „bewertet“/bestraft? Und was können wir daraus lernen, d.h. im eigenen Betrieb besser machen?

Und andererseits das Thema DSGVO wieder in Erinnerung rufen. Denn bei manchen Unternehmen ist Erleichterung deshalb eingetreten, weil die österreichische Behörde bisher sich scheinbar nur mit kleinen Fällen beschäftigte und geringe Strafen verhängt hat. Doch diese Erleichterung sollte nicht dazu führen, dass man die DSGVO wieder aus dem Blick verliert und / oder ignoriert.

Denn die Beschwerden bei der Behörde haben sich im letzten Jahr nach Auskunft der Leiterin der DSB Mag. Dr. Andrea Jelinek in der Sendung „Heute konkret“ verzehnfacht: Von 156 auf 1791. Richtig ist, dass sich – sieht man sich die Urteile der DSB näher an – scheinbar hauptsächlich mit illegaler Videoüberwachung beschäftigt hat und hierfür nur geringe Strafen zwischen 300 und 8000 Euro verhängt hatte (Angaben ebenfalls von Mag.a Jelinek in obiger Sendung).

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