3-Jahre DSGVO: Das „kleine 1×1 des Datenschutz“ zum Nacharbeiten.
Seit 25.5.2018 gibt es keine Ausrede mehr: Mit existenzbedrohenden Strafen von bis zu 20 Mio. Euro oder 4 % des Konzern-Umsatzes versucht die EU auch die schwarzen Schafe an die Leine zu nehmen.
Seither ist einiges passiert. Wir haben gemeinsam mit RA Mag. Stephan Novotny die DSGVO in einfache Häppchen zum Abarbeiten verpackt.
Nach 3 Jahren ist Zeit, nachzusehen, ob alles korrekt erledigt wurde oder ob nach Nacharbeiten nötig sind. Dazu haben wir ein „kleines 1×1“ für Sie zusammengestellt, in dem wir an die wichtigsten Umsetzungs-Arbeiten zur DSGVO erinnern und Ihnen die dazu passenden Seiten auf www.ivva.at verweisen.
Hier folgt nun der Input von RA Mag. Stephan Novotny:
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