Vermittler bereitet für Kunden Schreiben mit Kontaktverbot zum „alten“ Betreuer vor – zulässig? (OGH 22. 9. 2020)
Im harten Kampf um Kunden greifen Vermittler bisweilen zu harten Waffen. Manch einer bereitet für die Kunden Schreiben vor, in denen sie dem früheren Vermittler eine weitere Kontaktaufnahme untersagen (sollen). Es stellt sich die Frage, ob das zulässig ist. Diese Frage beleuchtet der Gastbeitrag von Dr. Gustav Breiter von der Kanzlei VIEHBÖCK BREITER SCHENK & NAU RECHTSANWÄLTE OG. Hier folgt sein Beitrag:
Vermittler bereitet für Kunden Schreiben mit Kontaktverbot zum „alten“ Betreuer vor – zulässig? (OGH 22. 9. 2020)
Ein Versicherungsmakler war als Submakler für ein anderes Maklerunternehmen tätig. Nach dem Vertragsende ließ er mehr als 100 Kunden ein von ihm vorbereitetes Schreiben unterfertigen. Darin lösten die Kunden die Vollmachtsverhältnisse zum bisherigen Makler auf und untersagten ihm eine Kontaktaufnahme. Diese Schreiben übermittelte er gesammelt per Fax eben diesem Makler. Dieser begehrte dagegen eine einstweilige Verfügung, die in zweiter Instanz erlassen wurde.
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